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SCHULE/715: Schulprivatisierung per Grundgesetz (lunapark21)


lunapark 21, Heft 37 - Frühjahr 2017
zeitschrift zur kritik der globalen ökonomie

Schulprivatisierung per Grundgesetz
Vergiftete Hilfe vom Bund für finanzschwache Gemeinden

von Carl Waßmuth


Ende Mai will der Bundestag über eine umfangreiche Grundgesetzänderung entscheiden. Geändert werden sollen 13 Artikel. Das enorme Änderungspaket wurde bisher kaum diskutiert, und wenn, dann unter dem Aspekt der Autobahnprivatisierung, die damit ermöglicht wird. Tatsächlich enthalten die Grundgesetzänderungen zusammen mit dem Begleitgesetz auch einen Baustein, der die Privatisierung im Schulbau enorm beschleunigen könnte.

Bundesweit leiden viele Schulgebäude und andere Bildungseinrichtungen unter einem Sanierungsstau. Verarmte Kommunen sparen an der Instandhaltung, mit zunehmenden Folgen für den Gebäudebestand. Bildungsfragen sind jedoch Ländersache, es besteht hier zwischen Bund und Ländern wie in vielen vergleichbaren Fällen eine Aufgabentrennung, die auch als "Kooperationsverbot" bezeichnet wird. Dieser von vielen Seiten kritisierte Grundsatz war erst 2006 ins Grundgesetz eingefügt worden, er soll nun 2017 gelockert werden. Es ist zu befürchten, dass die Bundesregierung in diesem Zuge versucht, Anliegen der Bildungsförderung zu nutzen, um Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) einen Zugang zu Fördergeldern des Bundes zu verschaffen. Die Gefahr einer gezielten Förderung von ÖPP durch die neue Grundgesetzänderung zeigt sich in den folgenden Schritten:

Nach Artikel 104b GG soll folgender Artikel 104c eingefügt werden: "Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 und 3 gelten entsprechend."

Das hat womöglich ein berechtigtes Kernanliegen. Die Länder "veruntreuen" bisher Bildungsgelder, indem sie sie in den allgemeinen Haushalt einfließen lassen, statt sie gezielt z.B. Schulen und Kindergärten zu widmen. Menschen, die in der Bildungspolitik auf Bundesebene aktiv sind, suchen daher schon länger nach Möglichkeiten, die sicherstellen, dass der Bildung gewidmete Gelder auch bei denen ankommen, die Bildung benötigen. Mit dem Begleitgesetz zur Grundgesetzänderung werden 3,5 Milliarden Euro für solche Finanzhilfen bereitgestellt. Bereits 2015 war ein Kommunenfonds mit 3,5 Milliarden Euro aufgelegt worden. Finanzhilfen können für sich genommen punktuell helfen. Grundsätzlich wäre es jedoch besser und der richtige Weg, die Finanznot der Kommunen durch eine gerechtere Aufteilung von Geldern und Lasten zu erreichen.

Begleitgesetz: ÖPP ist generell förderfähig

Vorgeschlagen wird eine Änderung des § 13 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, § 13, Absatz 2 (Förderzeitraum) wie folgt: "Förderfähig sind auch Investitionsvorhaben, bei denen sich die öffentliche Verwaltung zur Erledigung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben über den Lebenszyklus des Vorhabens eines Privaten im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit bedient. Dabei kann sie dem privaten Vertragspartner für den investiven Kostenanteil des Vorhabens eine einmalige Vorabfinanzierung gewähren - im Folgenden Vorabfinanzierungs-ÖPP (Öffentlich Private Partnerschaft). Fördermittel für derartige Vorabfinanzierungs-ÖPP können bis zum 31.Dezember 2021 beantragt werden, wenn bis zum 31. Dezember 2022 die Abnahme und Abrechnung des Investitionsvorhabens erfolgt."

Es wird also ÖPP als pauschal förderfähig festgelegt. Dabei kommt ÖPP die Steuerzahlenden viel teurer, wie die Rechnungshöfe immer wieder belegten und wie dies in diesem LP21-Spezial bereits dargelegt wurde. Die vorgeschlagene Regelung bedeutet, dass jetzt zwar nicht mehr die Länder, dafür aber die Privatinvestoren einen Großteil der Mittel abzweigen, die eigentlich der Bildung gewidmet sind.

Die Vorabfinanzierung ist besonders fragwürdig. Im Fall der "Veruntreuung" durch die Länder landet das Steuergeld immerhin noch in anderen öffentlichen Vorhaben. Bei ÖPP ist ein Großteil des Geldes hingegen verloren. Wenn der Bund das Geld für die Vorfinanzierung von Investitionen sowieso hat, muss er das doch nicht erst den Privaten geben! Wieviel der renditeorientierte Investor während der Vertragslaufzeit investiert, hängt davon ab, ob das Gebäude nach Vertragsablauf an die öffentliche Hand zurückfällt oder ob das Eigentum beim Investor verbleibt und er das Recht auf Verwertung hat. Der Restwert des Gebäudes lässt sich nämlich sehr schwer für einen solch langen Zeitraum vertraglich festlegen. Es kommen also aller Voraussicht nach, je nach ÖPP-Modell, nach Vertragsablauf entweder auf die öffentliche Hand erhebliche weitere Kosten zu. Oder aber ein mit öffentlichen Mitteln bezahltes öffentliches Gebäude fällt entschädigungslos in private Hände.

Auch im Bundestag kommt daher Unruhe auf. MdB Swen Schulz (SPD), langjähriges Mitglied des Haushaltsausschusses, sieht die Gefahr, dass ÖPP Vorschub geleistet wird: "Es dürfen auf keinen Fall Privatisierungen von Autobahnen oder Schulbauten ermöglicht werden, etwa indem private Tochtergesellschaften der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Bau und Betrieb von Autobahnen beauftragt oder Schulen durch Öffentlich-Private-Partnerschaften errichtet werden."

Damit wird deutlich, dass die Regierung auch Mitglieder der eigenen Fraktionen gegen sich aufbringen könnte.

Neue ÖPP GmbH völlig "unideologisch"

Wes Geistes Kind die vorgeschlagene Grundgesetzänderung ist, zeigt ein ursprünglich vorgesehenes Weisungsrecht des Bundes. Im Entwurf vom November 2016 war für Artikel 104b GG Absatz 2 vorgeschlagen worden, folgende Sätze einzufügen: "Das Bundesgesetz oder die Verwaltungsvereinbarung kann Bestimmungen über die Ausgestaltung der jeweiligen Länderprogramme zur Verwendung der Finanzhilfen vorsehen. [...] Zur Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung kann die Bundesregierung [...] zur Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung Weisungen gegenüber der obersten Landesbehörde erteilen."

Damit hätte man die bisherige föderale Struktur deutlich verändert: von horizontal zu vertikal. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen wäre in diesem Punkt erheblich eingeschränkt worden. Der Passus wurde auf Betreiben der Bundesländer in letzter Sekunde wieder gestrichen. Anzunehmen ist, dass neben bildungspolitischen Anliegen mit dem Weisungsrecht auch ÖPP als Finanzkonstruktion durchgesetzt werden sollte. Das geht nun zwar doch nicht. Allerdings wurde gleichzeitig auch eine Beratungsgesellschaft geschaffen, die womöglich noch effektiver dafür sorgt, dass die Bundesmilliarden in ÖPP-Projekte fließen: Die Lobbyorganisation "ÖPP Deutschland AG", an der die öffentliche Hand selbst Anteile hielt, wurde komplett aufgekauft und mit Wirkung zum 1.1.2017 zu einer kommunalen Beratungsgesellschaft umgebaut. Aus einem Interview anlässlich der Neuorganisation der ÖPP Deutschland AG [1] geht hervor, was dem Finanzministerium damit vorschwebt: "Die neue PD [gemeint ist die ÖPP Deutschland GmbH, die auch unter Partnerschaften Deutschland firmiert; C.W.] soll Kommunen, aber auch den Ländern und dem Bund, ideologiefrei zu der Frage beraten, in welchen Fällen ein Projekt besser im Rahmen einer ÖPP-Struktur aufgesetzt wird und in welchen die konservative Beschaffungsvariante vorteilhafter ist."

Kleine Kommunen könnten dazu verleitet werden, ihre Planungskapazitäten ganz abzubauen und sich damit völlig den Vorschlägen der ÖPP GmbH auszuliefern. Der Vorschlag zu einer solchen zentralen Beratungsgesellschaft stammt aus der Fratzscher-Kommission, die schon 2015 eine Beratungsgesellschaft für Kommunen vorgeschlagen hat: "Zusätzlich sollte die Schaffung einer öffentlichen Infrastrukturgesellschaft für Kommunen (IfK) [...] geprüft werden, die den Kommunen als kompetenter, nicht interessengebundener und erschwinglicher Berater zur Seite stehen würde."[2]

Ganz offen wird auch vom Finanzministerium bekannt, dass das Vergaberecht umgangen werden soll: "Wir haben die Gesellschaft so strukturiert, dass nach dem neuen Vergaberecht eine Ausschreibung nicht notwendig ist. Alle Auftraggeber müssen Gesellschafter der PD werden, denn dann handelt es sich rechtlich um eine nicht ausschreibungspflichtige Inhouse-Vergabe. Auch hierfür ist es im Übrigen notwendig, dass die Gesellschaft sich komplett in öffentlichen Händen befindet."

Die Aussagen des Finanzministeriums sind in Frage zu stellen. Kompetent? Die relevanten Kompetenzen liegen lokal bzw. regional vermutlich viel besser vor - sind nun aber durch Stellenabbau gefährdet, denn die ÖPP GmbH kann ja bald einspringen. Nicht interessengebunden? Eine Einrichtung, die unter Verweis auf den Finanzstandort Deutschland" gegründet wurde und die acht Jahre lang von der Bauindustrie geleitet wurde, wird voraussichtlich nicht über Nacht zu einem neutralen Akteur. Erschwinglich? Teuer ist zum einen, was die ÖPP GmbH den Kommunen da aufdrängt. Das kann gratis sein und doch kommt es teuer. Und im Übrigen stellt der Trick mit der Umgehung der Ausschreibung sicher, dass man sich nicht vergleichen muss - auch nicht, was die Qualität der Leistungen betrifft.

Negative Erfahrungen

In einem gemeinsamen Bericht hatten die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder [3] 18 ÖPP-Projekte untersucht. Es zeigte sich, dass nur für jedes fünfte Projekt ein Effizienzvorteil festgestellt werden konnte, der zudem im Mittel unter fünf Prozent lag. In 80 Prozent er Fälle wurde die Effizienz nicht schlüssig nachgewiesen oder das Projekt war teuer als in öffentlicher Durchführung. Darunter waren zehn Schulen und vier Kitas in Halle, fünf Schulen in Magdeburg, eine berufsbildende Schule Kaiserslautern, die dualen Hochschulen Mannheim und Heidenheim sowie der Neubau einer Grundschule mit Kita (und 30 Wohnungen) in Hamburg. Die Stadt Witten verzichtete unter anderem wegen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit zwei ÖPP-Schulen auf eine ÖPP-Sanierung ihres Rathauses.[4]

Bundesweit bekannt wurde der Skandal um 89 Schulen im Landkreis Offenbach. Diese Schulen wurden mit den ÖPP-Partnern Hochtief und SKE im Zeitraum 2004 bis 2009 saniert und sollen bis 2019 bewirtschaftet werden. Der damalige Landrat Walter behauptete, der Kreis verfüge nun über die "modernsten Schulen in Deutschland", was "ein Alleinstellungsmerkmal" sei. Statt 959 Millionen Euro wollte man nur 782 Millionen ausgeben, eine Einsparung von ca. 18 Prozent.[5] Nur zwei Jahre später gab die TU Darmstadt [6] bereits eine "ganzheitliche Wirtschaftlichkeitsanalyse" heraus, die eine durchweg positive Bilanz zog. Unter anderem hieß es da: "Eine Umgebung, in der sich Schüler, Lehrer und Eltern wohl fühlen, gerne und effektiv arbeiten können, entspricht den heutigen Vorstellungen von optimalen Voraussetzungen für Lernen und Lehren. Die meisten älteren Schulgebäude entsprechen diesen Standards jedoch nicht. Zu lange waren sie dem Verfall ausgesetzt oder waren von vorne herein nicht an den Bedürfnissen der Gebäudenutzer ausgerichtet, haben vielleicht sogar durch Ausstattung, Baustoffe und mangelnden Brandschutz deren Gesundheit ernsthaft gefährdet. [...] Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch PPP erleichtert, beschleunigt und effektiviert. Für den Kreis Offenbach heißt das: Höhere Schulqualität in kürzester Zeit. Der Nutzen des PPP-Projekts Offenbach spiegelt sich in der prompt gestiegenen Zufriedenheit und Identifikation der Schüler, Lehrer und Eltern (im Kreis West) mit ihrer schulischen Umwelt wider. Damit hat sich PPP in Offenbach-West aus Sicht der beteiligten Gebäudenutzer eindeutig gelohnt."

Dass neu sanierte Schulen zu einer höheren Zufriedenheit bei Schüler, Lehrer und Eltern führen, war ein zu erwartendes Ergebnis. Die Rechnung dafür kam aber prompt: Entgegen den erwarteten Ersparnissen stellte sich heraus, dass die jährlichen Kosten für die ÖPP-Variante um dramatische 60 Prozent stiegen und sich bis zum Ende 2019 voraussichtlich fast verdoppeln werden. Im Gegensatz dazu werden die beteiligten Unternehmen laut der vom Landesrechnungshof Hessen beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft P&P Treuhand GmbH bis 2019 einen Gewinn von mehr als 120 Millionen Euro einstreichen.[7] Die erhöhten Kosten zwangen dagegen den Kreis, Kassenkredite aufzunehmen und zusätzliche langfristige Darlehen mit Laufzeiten bis 2035 abzuschließen. Der Landkreis ist mithin kaum mehr in der Lage, auch nur die erforderlichen Instandhaltungs- und Wartungskosten aufzubringen, um die Gebäude auf ihrem jetzigen Stand zu halten.

Finger weg von unseren Schulen und Kindergärten!

In der Gesamtsicht zeigt sich, dass die angebotenen Finanzhilfen des Bundes nicht neutral sind. Es besteht die Gefahr, dass durch die Förderung in erheblichem Umfang neue ÖPP-Projekte geschaffen werden. Dieser Privatisierungsschub im Bildungsbereich käme die Steuerzahlenden zum einen sehr teuer.

Aber auch die Qualität der Bildung selbst wird von der Privatisierung betroffen sein. Einer kurzfristigen Abhilfe beim Schulbau kann ein unguter Wandel im Schulalltag gegenüberstehen. So wird das Klassenzimmer zuweilen auch als "die dritte Lehrkraft" (nach dem Lehrer und den Mitschülern) genannt, die räumliche Umgebung bestimmt wesentlich, mit wie gut oder schlecht gelernt wird. Über diese Schulräume bekommen bei ÖPP aber Private das Hausrecht. Sie bestimmen eventuell auch darüber, wie die Räume und die ganze Schule nach Schulschluss, am Wochenende und in den Ferien genutzt wird. Die jetzigen Lehrer-Parkplätze werden künftig eventuell bewirtschaftet, ebenso die Schulräume nach Unterrichtsende. Mit den Schülern den Klassenraum gestalten? Geht nicht mehr, denn abends ist das Klassenzimmer womöglich an eine private Englisch-Schule vermietet. Auch große Teile der Ausstattung werden von den Privaten festgelegt. Die Instandhaltung und Reparatur liegt in deren Hände.

In den ersten Jahren mag man sich noch über das neue Whiteboard und einen frisch ausgerüsteten Computerraum freuen. Aber diese Technik veraltet nach drei, spätestens nach fünf Jahren. Was danach kommt, bestimmen weder Lehrer noch Eltern. Auch in anderen Fragen ist es mit der Mitbestimmung vorbei. Sieht das Schulessen ungesund aus? Stinken die Toiletten? Zieht es im Klassenzimmer? Ist die Ausstattung im Fachraum kaputt? Beschwerden können nur noch an den privaten Betreiber adressiert werden. Und dem stehen seine Aktionäre näher als Schülerschaft, Lehrkräfte und Eltern.

Um noch sensiblere Fragen geht es teilweise in den Kindergärten und Kindertagesstätten. Dürfen Dritte über die den Kindern vertraute räumliche Umgebung bestimmen? Kann beeinflusst werden, wer das Essen bringt? Wer bekommt da Zugang nach Feierabend etc?. In jedem Fall spielen die Rahmenbedingungen der Räume und Dienstleiter in den pädagogischen Konzepten eine wichtige Rolle.

Kinder und Jugendliche gelten zu Recht als besonders schützenswert, ihre Bildung ist eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft. Eine fortschreitende Privatisierung im Bildungsbereich gefährdet die Qualität dieser Güter erheblich und schädigt somit unsere Gesellschaft insgesamt. Dass die Bundesregierung für eine solche Privatisierung ausgerechnet auch noch das Grundgesetz ändern möchte, ist ein zusätzlicher Skandal im Skandal. Das Grundgesetz ist gerade dazu da, die Rechte und die Würde aller in besonderem Maße zu schützen. Es scheint nicht zu drastisch ausgedrückt, wenn man der Bundesregierung auf die Finger klopft und sagt: "Finger weg von unseren Schulen und Kindergärten, Finger weg vom Grundgesetz."


Anmerkungen

[1] http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Interviews/2016/2016-11-30-neue-kaemmerer.html

[2] Abschlussbericht Fratzscher-Kommission, S.37

[3] Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder: "Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten", Wiesbaden, 14. September 2011

[4] Siehe dazu auch Waßmuth, Valentukeviciute, Pilgram (2013): "Gutachterliche Stellungnahme zu PPP-Projekten in Witten, insbesondere der Abschnitt zu den ÖPP-Schulen

[5] Eberhard Schwarz (2006), Auf dem Weg zu den modernsten Schulen Deutschlands, FAZ

[6] Pfnür/Hirt/Egres(2007): "Ganzheitliche Wirtschaftlichkeitsanalyse bei PPP Projekten dargestellt am Beispiel des Schulprojekts im Kreis Offenbach", Arbeitspapiere zur immobilienwirtschaftlichen Forschung und Praxis,

[7] Siehe dazu auch: Valentukeviciute (2015): ÖPP-Schulen in Offenbach - Entsetzen nach Kostenexplosion, sowie: Schule-Allen (2016): Kommentar zum Bericht des Landesrechnungshofes zum PPP-Projekt Schulen des Landkreises Offenbach

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Inhaltsverzeichnis lunapark 21, Heft 37 - Frühjahr 2017

lunart: anonymer Sprayer Domino
editorial
quartalslüge I/MMXVII
"Öffentlich-Private-Partnerschaft ist effizient und wirtschaftlich"
kolumne winfried wolf: Opel/Peugeot: Schlachtfest

welt & wirtschaft
Hannes Hofbauer • Freihandel oder Schutz? Trump folgt der ökonomischen Wirklichkeit
Werner Rügemer • Die Trump-Fraktion des US-Kapitals
Gerold Schmidt • Mexiko - der Lieblingsprügelknabe des Mr. Trump
Nico Beckert • Die Drohnen-Politik des US-Präsidenten Obama
Winfried Wolf • Die Krise der Weltschifffahrt

lexikon
Georg Fülberth • Revolution

soziales & gegenwehr
Anne Rieger • Der EVG-Tarifabschluss: Verwirrung, Spaltung, Frust

feminismus & ökonomie
Therese Wüthrich • Männer-Revolutionen - Frauen-Positionen
Gisela Notz • Vergessene Vorgeschichte der russischen Revolution
Therese Wüthrich • Beispiel DDR: Frauen im "real existierenden Sozialismus"

spezial >> aktion straßenraub - freie fahrt für versicherungen, banken und spekulanten
Laura Valentukeviciute & Carl Waßmuth • Die Roadshow des Herrn Schäuble
Laura Valentukeviciute • Autobahnprivatisierung aus Sicht kritischer Institutionen
Carl Waßmuth • Öffentlich-Private-Partnerschaft: Sollen Schuldenregeln umgangen werden?
lunart Möbiusbahn
Heinz Högelsberger • Der österreichische Autobahnbetreiber ASFINAG
Thomas Fruth • Fahrn, fahrn, fahrn auf der Autobahn ... in Spanien
Carl Waßmuth • Schulprivatisierung per Grundgesetz

kultur
Klaus Gietinger • Wie starb Benno Ohnesorg? Ein halbes Jahrhundert 2. Juni 1967
Joachim Römer • Zum Tod von John Berger
John Berger • "Der Mann mit dem zerzausten Haar"

der subjektive faktor
Tom Hoffmann • Irland: Jobstown Not Guilty

märchen des neoliberalismus nr. 8
Kai Eicker-Wolf & Patrick Schreiner • "ÖPP nutzt Effizienzvorteile der Privaten!"

ort & zeit
Sebastian Gerhardt • Erstschlag reloaded? Pantex Plant: der Traum vom führbaren Atomkrieg

rummelplatz
Rückblick auf letzte Lunapark21-Hefte

geschichte & ökonomie
Thomas Kuczynski • Netzrevolutionen einst und heute

seziertisch
Georg Fülberth • Martin Schulz: Es passt

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Quelle:
Lunapark 21, Heft 37 - Frühjahr 2017, Seite 54 - 57
Herausgeber: Lunapark 21 GmbH, An den Bergen 112, 14552 Michendorf
Telefon: 030 42804040
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Internet: www.lunapark21.net
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2017

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