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HOCHSCHULE/1789: Brandenburg - Schicksal zur Hochschulfusion weiter offen (idw)


Brandenburgische Technische Universität Cottbus - 20.06.2013

Schicksal zur Hochschulfusion weiter offen

Eilantrag der BTU Cottbus vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg erfolglos



Der Antrag der BTU Cottbus auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, das zum 1. Juli 2013 angeordnete Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz" aufzuschieben, blieb vor dem Landesverfassungsgericht erfolglos.
Über die Verfassungsbeschwerde der BTU Cottbus hat das Landesverfassungsgericht noch nicht entschieden. Es lehnt jedoch, ohne sich mit den aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zu beschäftigen, ab, die Fusion der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) anzuhalten.


Prof. Dr. Walther Ch. Zimmerli, Präsident der BTU Cottbus, dazu: "Das Landesverfassungsgericht hat sich - wie vermutet - nicht zu einer einstweiligen Anordnung bewegen lassen, was wir bedauern. Dennoch sind wir der festen Überzeugung, dass die Verfassungsbeschwerde als solche Erfolg haben wird. Allerdings werden sich, wenn in der Hauptsache gegen das Fusionsgesetz entschieden sein wird, größere Aufgaben der Rückabwicklung ergeben. Zudem stehen die Entscheidungen über die abstrakte Normenkontrollklage der CDU-Landtagsabgeordneten und das Resultat des Volksbegehrens, das noch bis zum 9. Oktober 2013 läuft, aus. Trotzdem gehe ich weiterhin davon aus, dass die BTU stark genug ist, sich in der Zwischenzeit unter Leitung des Gründungbeauftragten positiv weiterzuentwickeln."

Den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung lehnte das Landesverfassungsgericht mit der Begründung ab, dass die Fusion in jeder Hinsicht rückgängig gemacht werden kann, sofern die Verfassungswidrigkeit des Neustrukturierungsgesetzes festgestellt werden sollte. Die Entscheidung hierüber werde schon in einigen Monaten fallen, bevor die bis 31.12.2014 vorzunehmende "innere" Neustrukturierung abgeschlossen ist. Das Gericht stellt die mit der Zwangsfusion von BTU und HL verbundenen Nachteile für die Hochschulentwicklung, für Forschung und Lehre nicht in Abrede; diese wären aber zumutbar und müssten, soweit sie nicht rückgängig gemacht werden könnten, vom Land zu kompensieren.

Die BTU Cottbus hatte am 25. Februar 2013 gegen das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht in Potsdam eingelegt und diese Klage mit einem Eilantrag verbunden. Die Universität rügt, in ihrem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit und ihren Rechten verletzt zu sein, die sich aus der Selbstverwaltungsgarantie für Hochschulen ergeben. Mit einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in der Hauptsache kann nach Aussage des Landesverfassungsgerichtes zeitnah gerechnet werden. Die Interessen der BTU Cottbus vor dem Landesverfassungsgericht vertreten Prof. Dr. Klaus Herrmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Potsdamer Kanzlei Dombert Rechtsanwälte, und der bekannte Bonner Wissenschaftsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Löwer.

Neben der Verfassungsbeschwerde der BTU Cottbus gibt es weitere Verfassungsbeschwerden von zwei Fakultäten (24. Mai 2013) und acht Hochschullehrern der BTU Cottbus (17. Juni 2013) beim Landes- bzw. Bundesverfassungsgericht. Zudem hat die Studierendenschaft der BTU Cottbus am 22. April 2013 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Gleichzeitig wehren sich Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags mit einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz.


Zum Hintergrund
Gesetz über die Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz vom 11.02.2013:
www.parldok.brandenburg.de/parladoku//gvbl/2013/4.pdf
Art. 31 Abs. 1 Landesverfassung: "Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."
Art. 32 Abs. 1 Landesverfassung: "Hochschulen haben im Rahmen der Gesetze das Recht auf Selbstverwaltung, an der Lehrende, andere Beschäftigte und Studierende beteiligt sind."

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution193

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Brandenburgische Technische Universität Cottbus, Johanna Schuppan, 20.06.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2013