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HOCHSCHULE/1642: Hochschulrektorenkonferenz fordert Stärkung der Hochschulautonomie (idw)


Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - 04.05.2011

HRK-Mitgliederversammlung fordert Stärkung der Hochschulautonomie


Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat gestern in Heidelberg die Länder aufgefordert, die Autonomie der Hochschulen zu stärken. Sie bräuchten Handlungsfreiheit, Flexibilität und Planungssicherheit um im globalisierten Wettbewerb dauerhaft zu bestehen. Dies gelte auf rechtlichem Gebiet, bei Finanzen, Personal und Organisation. "Es ist selbstverständlich, dass die Steuern zahlenden Bürger und damit der Staat wissen müssen, dass die Hochschulen rechtmäßig handeln, die öffentlichen Mittel sinnvoll einsetzen", erläuterte HRK-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel heute vor der Presse in Berlin. "Aber wie optimale Bedingungen für Forschung und Lehre gestaltet werden müssen, welche fachlichen Herausforderungen anzugehen sind, das muss die Wissenschaft eigenständig entscheiden können. Inzwischen haben wir in Deutschland gute Beispiele für Hochschulen, die in großer Autonomie hervorragende Leistungen erzielen."

Die HRK fordert die Länder im Einzelnen auf, folgende Rahmenbedingungen zu garantieren:

- Die Länder sollen sich auf den unabdingbaren Bereich der Rechtsaufsicht über die Hochschulen konzentrieren und auf ministerielle Erlasse und Einzelanweisungen verzichten.

- Die Landesmittel sollten den Hochschulen als Globalbudget zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollten die Übertragbarkeit der Mittel und die Bildung von Rücklagen möglich sein.

- Das Berufungs- und Ernennungsrecht muss bei den Hochschulen liegen. Auf Wunsch sollten sie die Dienstherren- und Arbeitgebereigenschaft erhalten können. Dies darf nicht gekoppelt sein an die Übertragung der Versorgungslasten.

- Die Verantwortung für Forschung und Lehre und die Sicherung der Qualität der Leistungen muss in den Hochschulen verankert werden. Dies schließt die Gestaltung der anforderungsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation sowie effizienter Leitungs- und Entscheidungsprozesse ein.

- Berechtigte Länderinteressen sollen über mehrjährige Zielvereinbarungen und Hochschulverträge gesichert werden.

- Für die Bewältigung der Anforderungen, die Staat und Gesellschaft an die Hochschulen stellen, ist neben der Gewährung der Autonomie eine ausreichende Grundfinanzierung unabdingbar. Erst dadurch werden die Hochschulen in die Lage versetzt, ihren umfangreichen Aufgaben in einem Umfeld wachsenden nationalen und internationalen Wettbewerbs gerecht zu werden.

HRK-Beschluss "Zur Hochschulautonomie" unter
www.hrk.de/de/beschluesse/109_6200.php?datum=10.+Mitgliederversammlung+am+3.5.2011

Weitere Informationen unter:
http://www.hrk.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution313


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Susanne Schilden, 04.05.2011
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2011