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GEWERKSCHAFT/353: "Sommersemester nicht verlorengeben, aber auch nicht zählen" (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 23. März 2020

GEW: "Sommersemester nicht verlorengeben, aber auch nicht zählen"

Bildungsgewerkschaft für Verlängerung von BAföG und Zeitverträgen wegen Coronakrise


Frankfurt am Main - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt die Initiative für ein "Nichtsemester", die Lehrende an Hochschulen aus ganz Deutschland ergriffen haben. "Das Sommersemester 2020 darf nicht verloren gegeben werden: Hochschulen, Lehrende und Studierende werden alles tun, um für einen geordneten Lehr-, Forschungs- und Studienbetrieb zu sorgen. Dafür benötigen sie die Unterstützung von Bund und Ländern. Aber es darf niemand dafür bestraft werden, dass sie oder er in Folge der Coronakrise die erwarteten Leistungen nicht erbringen kann. Das Semester darf daher nicht zählen: weder bei der Ausbildungsförderung noch bei befristeten Arbeitsverträgen", sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, am Montag in Frankfurt a.M.

"Schon jetzt ist absehbar, dass es im Sommersemester 2020 als Folge der Coronakrise erhebliche Behinderungen von Forschung, Lehre und Studium geben wird - Lehrveranstaltungen, Forschungsreisen und Fachtagungen fallen aus, Bibliotheken, Archive und Labore schließen, Praktika, Jobs und Kinderbetreuungsangebote fallen weg. Hinzu kommt, dass die Hochschulen nicht auf eine flächendeckende Umstellung ihrer Lehre auf ein Fernstudium eingestellt sind: Dafür sind weder die Lehrenden ausreichend qualifiziert noch gibt es eine dafür geeignete digitale Infrastruktur. Diese Beeinträchtigungen dürfen nicht zu Nachteilen führen - weder für Studierende noch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler", mahnte Keller.

Er forderte Bund, Länder und Hochschulen dazu auf, jetzt die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Semester nicht zählt. "Beim BAföG muss die Förderhöchstdauer pauschal um ein Semester erhöht werden. Analog sind Stipendien der Studien- und Promotionsförderung um ein Semester zu verlängern. Befristete Arbeitsverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind um sechs Monate zu verlängern, damit die wissenschaftlichen Qualifizierungsziele erreicht und Forschungsprojekte abgeschlossen werden können", sagte Keller.

Weiter sprach sich der GEW-Vize dafür aus, jene zu unterstützen, die besonderen Schutz brauchten. "Lehrbeauftragte haben bei einer verkürzten Vorlesungszeit mit jeder ausfallenden Lehrveranstaltungsstunde einen Einkommensverlust. Studentische Beschäftigte, Jobberinnen und Jobber sind auf die Einkünfte aus ihren Nebentätigkeiten angewiesen, die nun wegzufallen drohen. Wir erwarten von den Hochschulen, dass sie ihren Lehrbeauftragten die volle Semestervergütung zahlen. Verträge mit studentischen Beschäftigten müssen sie wie geplant ausstellen bzw. verlängern. Studierenden, die aufgrund wegfallender Jobs in Not geraten, soll aus einem Studienfonds unbürokratisch Hilfe gewährt werden", betonte Keller abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. März 2020
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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Telefon: 069/78973-0, Fax: 069/78973-201
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2020

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