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GEWERKSCHAFT/089: Zeitverträge in der Wissenschaft - Tippelschritte führen nicht zur Reform (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 2. September 2015

GEW: "Zeitverträge in der Wissenschaft: Tippelschritte führen nicht zur Reform"

Bildungsgewerkschaft: Regierungsentwurf überarbeiten


Frankfurt a.M./Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich für eine Überarbeitung des heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ausgesprochen. "Zwar ist die Regierung der GEW in einzelnen Punkten etwas entgegengekommen und hat den Referentenentwurf von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) nachgebessert. Doch der Gesetzentwurf lässt weiter zu viele Schlupflöcher, das Hire-and-Fire-Prinzip an Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortzusetzen. Tippelschritte führen nicht zu der Reform, auf die die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warten", betonte Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Hochschulexperte der GEW, am Dienstag in Frankfurt a.M.

Er lobte die Aufnahme einer behindertenpolitischen Komponente in den Gesetzentwurf, die auch die GEW in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen hatte. "Zeitverträge mit behinderten und chronisch kranken wissenschaftlichen Beschäftigten sollen künftig über die Höchstbefristungsdauer von zwölf Jahren hinaus verlängert werden können - eine überfällige Regelung im Sinne eines Nachteilsausgleichs", sagte Keller. Positiv sei weiter, dass die Vorgaben für Mindestlaufzeiten von Zeitverträgen im Gesetzentwurf verbindlicher ausgestaltet werden sollen als im Referentenentwurf geplant. "Aus der bisherigen Soll- wird eine Muss-Bestimmung: Die Befristungsdauer muss künftig der Qualifizierung angemessen sein. Damit hat die Bundesregierung eine Forderung der GEW aufgegriffen. Um dem Wildwuchs an Kurzzeitverträgen einen Riegel vorzuschieben, sollte aber zusätzlich eine Untergrenze von drei Jahren für Arbeitsverträge mit Doktorandinnen und Doktoranden vorgesehen werden", mahnte der GEW-Hochschulexperte.

Damit das Gesetz das Befristungsunwesen in der Wissenschaft eindämmt, seien weitere Korrekturen des Regierungsentwurfs notwendig, gab Keller zu bedenken. "Wer einen Arbeitsvertrag zur Qualifizierung erhält, der befristet ist, muss einen Anspruch darauf haben, sich während der Arbeitszeit zu qualifizieren. Für Daueraufgaben in Forschung und Lehre muss es Dauerstellen geben. Weiter brauchen wir eine verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente des Gesetzes: Wer Kinder betreut, muss einen Anspruch auf Vertragsverlängerung bekommen. Und schließlich muss die Tarifsperre endlich aus dem Gesetz gestrichen werden: Wie in allen anderen Branchen sollten Arbeitgeber und Gewerkschaften auch in der Wissenschaft sachgerechte Befristungsregelungen aushandeln dürfen", unterstrich der GEW-Vize.


Info:
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Dieser wird zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt und dann in den Bundestag eingebracht. Im Juli hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Referentenentwurf vorgelegt, zu dem die GEW eine umfassende Stellungnahme abgegeben hat [1].

Im Januar 2015 hatte die GEW unter dem Motto "Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge" einen vollständigen Gesetzentwurf für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgelegt:
http://www.gew.de/wissenschaft/wissenschaftszeitvertragsgesetz/.

Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Hochschulen sind befristet beschäftigt, über die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr, neben der Professur gibt es für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fast keine dauerhaften Perspektiven. Deshalb macht sich die GEW mit einer Kampagne für den "Traumjob Wissenschaft" ("Templiner Manifest", www.templiner-manifest.de) stark. Für den 2. bis 6. November ruft sie zu einer bundesweiten Aktionswoche "Traumjob Wissenschaft" auf.


[1] http://www.gew.de/wissenschaft/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/novellierung-des-wissenschaftszeitvertragsgesetzes-wanka-papier-wird-referentenentwurf/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. September 2015
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt a.M.
Telefon: 069/78973-0, Fax: 069/78973-201
E-Mail: info@gew.de
Internet: www.gew.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2015

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