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FINANZEN/538: Verbesserungen durch BAföG-Reform wirken ab dem 1. August (BMBF)


BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung - 31.07.2019

Karliczek: Trendwende beim BAföG ist eingeleitet

Verbesserungen durch BAföG-Reform wirken ab dem 1. August


Ab dem 1. August wird die BAföG-Reform wirksam. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

"Die Reform des BAföG ist ein großer Schritt. Wir investieren allein in dieser Legislaturperiode 1,3 Milliarden Euro in die Zukunft der jungen Generationen. Durch die Reform wird es mehr BAföG für mehr junge Menschen geben. Auch wenn die Reform schrittweise wirksam wird, ist mit diesem 1. August die Trendwende beim BAföG eingeleitet. Alle jungen Menschen in Deutschland sollen ihre Talente voll entfalten können. Das ist Ziel unserer Bildungspolitik. Mit den weitreichenden Verbesserungen bei den BAföG-Leistungen wollen wir den jungen Generationen den Weg ebnen, eine qualifizierte Ausbildung an Schulen oder Hochschulen aufzunehmen. Das ist ein Beitrag unseren Wohlstand zu sichern, weil dadurch qualifizierte Fachkräfte ausgebildet werden. Im Fokus aber stehen vor allem die jungen Menschen selbst: Mit einer qualifizierten schulischen oder akademischen Ausbildung haben sie eine gute Startchance in ihre berufliche Zukunft, unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen".


Hintergrund

Mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz wird das bereits in der Koalitionsvereinbarung vom 12. März 2018 festgelegte Ziel eingelöst, die Leistungen nach dem BAföG deutlich zu verbessern. Jungen Menschen, die vor der Entscheidung für eine schulische oder akademische Ausbildung stehen, werden künftig noch besser erreicht. Damit wird auch dem Trend entgegengewirkt, dass seit Jahren die Zahl der Geförderten sinkt. Dies dürfte sich auch 2018 fortgesetzt haben. Die amtliche Statistik wird in den nächsten Tagen erwartet. Das Gesetz ist am 16. Juli in Kraft getreten. Die Wirkungen entfalten sich danach ab dem 1. August, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Die Reform im Einzelnen:

Die Bedarfssätze steigen in zwei Stufen jeweils zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn und zwar in diesem Jahr um fünf und im kommenden Jahr nochmals um weitere zwei Prozent. Der Wohnzuschlag für BAföG-Berechtigte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, wird überproportional angehoben und steigt für Studierende zum kommenden Wintersemester von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich. Insgesamt steigt der Förderungshöchstbetrag von 735 Euro heute bis auf 861 Euro im Jahr 2020.

Die für die grundsätzlich einkommensabhängige Förderung entscheidenden Einkommensfreibeträge werden in drei Stufen ebenfalls kräftig angehoben. Konkret zum kommenden Schuljahres- beziehungsweise Wintersemesterbeginn um sieben Prozent, in 2020 um weitere drei Prozent und auch in 2021 nochmals um sechs Prozent. Der Kreis der Geförderten wird damit signifikant ausgeweitet. Es wird erwartet, dass es bis dahin über 100.000 BAföG-Geförderte im Jahresdurchschnitt mehr geben wird als ohne die Reform.

Das BAföG wird zugleich familienfreundlicher. Das große Engagement Auszubildender, die neben ihrer Vollzeitausbildung pflegebedürftige Angehörige pflegen, wird durch eine Verlängerungsmöglichkeit der Förderungsdauer honoriert. Der Kinderbetreuungszuschlag wird in zwei Stufen von bislang 130 Euro über 140 Euro ab Beginn des kommenden Schuljahres beziehungsweise Des Wintersemesters auf 150 Euro ab August 2020 angehoben. Zugleich wird für Bewilligungen ab dem heutigen Tage das für den Kinderbetreuungszuschlag und eine verlängerte Förderungsdauer wegen Betreuung maßgebliche Kindesalter von 10 auf 14 Jahre angehoben.

Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Geförderte werden ebenfalls angehoben; zusätzlich wird dabei auch der seit 2015 mögliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag berücksichtigt. Erstmals steht Auszubildenden ab 30 Jahren, die in der Regel nicht mehr in der Krankenversicherung für Studierende versicherungspflichtig sind und deshalb als freiwillig Versicherte höhere Beiträge entrichten müssen, auch ein entsprechend höherer pauschaler BAföG-Zuschlag zu.

Um noch wirksamer Verschuldensängsten zu begegnen, die von der Aufnahme eines Studiums abhalten könnten, wird die bisher rein betragsmäßige Deckelung der BAföG-Schulden Studierender - von den Förderungsleistungen für schulische Ausbildungen muss ohnehin nichts zurückgezahlt werden - auf maximal 10.000 Euro in eine zeitliche Begrenzung der Rückzahlungsverpflichtung umgewandelt. Nach Zahlung von 77 Monatsraten wird künftig Geförderten eine noch darüber hinaus verbleibende Restschuld endgültig erlassen. Das verzinsliche BAföG-Bankdarlehen, das nach Ablauf der regulären Förderung bisher nur noch zur Verfügung stand, insbesondere als ergänzende Hilfe zum verspäteten Studienabschluss, wird für alle Neubewilligungen durch ein deutlich weniger belastendes zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt. Außerdem wird allen mit BAföG-Staatsdarlehen Geförderten, denen es bis zum Ablauf des nunmehr maximalen Rückzahlungszeitraums von 20 Jahren nicht gelingt, ihre Schulden vollständig zu tilgen, erstmals unter transparenten Bedingungen ein endgültiger Erlass des och offen gebliebenen Darlehens(rest)betrages gewährt. Das schafft verlässliche Planungssicherheit. Niemand soll aus reiner Unkenntnis der deutlich verbesserten BAföG-Leistungen seine Qualifizierungschancen verpassen. Deshalb startet morgen auch eine neue Informationsoffensive des BMBF zum BAföG. Wir wollen damit mehr junge Menschen für eine schulische Berufsausbildung und für ein Studium gewinnen. Sie sollen insbesondere wissen, dass niemand Angst vor Verschuldung haben muss, nur weil er BAföG bezogen hat. Im Rahmen der Informationsoffensive 2019 wird im Oktober eine BAföG-Hochschultour an 28 Universitäts- und Fachhochschulstandorten quer durch Deutschland starten.

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Quelle:
Pressemitteilung 081/2019 vom 31.07.2019
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2019

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