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FINANZEN/404: Universität Augsburg - Nur noch 450 statt 480 Euro pro Semester (idw)


Universität Augsburg - 03.02.2011

Nur noch 450 statt 480 Euro pro Semester


• Universität Augsburg senkt zum Wintersemester 2011/12 erneut ihren Studienbeitragssatz
• Streichung Augsburg-spezifischer Befreiungstatbestände
• Erhöhung des Anteils der Fakultäten an den Beitragsgesamteinnahmen von 80 auf 82,5 Prozent

Augsburg/KPP - In ihrer Sitzung am 2. Februar 2011 hat die Erweiterte Universitätsleitung beschlossen, ab dem Wintersemester 2011/12 den Studienbeitragssatz an der Universität Augsburg von derzeit 480 Euro auf 450 Euro zu senken. Zugleich werden Befreiungstatbestände gestrichen, die die Studienbeitragssatzung der Universität Augsburg bislang über die Bestimmungen des Bayerischen Hochschulgesetzes hinaus gewährt. Dadurch und durch eine Absenkung des Anteils, der von den Beitragsgesamteinnahmen bislang an die Universitätsleitung bzw. an die zentralen Serviceeinrichtungen der Universität geht - künftig nur noch 17,5 statt bislang 20 Prozent -, soll dieser Senkungsbeschluss für die Fakultäten kostenneutral bleiben und deren individuelle Spielräume für eine studienbeitragsfinanzierte Optimierung der Studienbedingungen nicht einschränken.

Im Sommersemester 2007 aufgrund der Vorgaben des Bayerischen Hochschulgesetzes und damals in der Maximalhöhe von 500 Euro pro Student/in und Semester erstmals erhoben, hat die Universität Augsburg ihren Studienbeitragssatz bereits zum Sommersemester 2010 auf 480 Euro abgesenkt, um damit derzeit neben Bamberg (400 Euro) und Passau (485 Euro) zu denjenigen drei bayerischen Universitäten zu zählen, die nicht den gesetztlich möglichen Maximalbeitrag erheben.


Das bayernweit weitestgehende studentische Mitbestimmungsrecht

Zudem hat die Universität Augsburg - die ihren Studierenden von Beginn an das bayernweit weitestgehende Mitbestimmungsrecht bei der Entscheidung über die konkrete Verwendung der Studienbeitragseinnahmen einräumt - in ihrer Studienbeitragssatzung von Beginn an Befreiungstatbestände gewährt, die über diejenigen, die das Hochschulgesetz vorsieht, hinausgehen: Zum einen sind an der Universität Augsburg aktuell noch die besten 10 Prozent aller Erstimmatrikulierten für zwei Semester von der Beitragszahlung befreit; und zum anderen können bislang auch die besten 10 Prozent jedes Prüfungstermins rückwirkend eine zweisemestrige Beitragsbefreiung einfordern, wenn sie mindestens vier Semesterbeiträge bezahlt haben und die Regelstudienzeit nicht um mehr als maximal ein Semester überzogen haben.

Mit Beginn des Wintersemesters 2011/12 werden diese beiden Befreiungstatbestände im Sinne einer Teilkompensation der beschlossenen Absenkung des Beitragssatzes von 480 auf 450 Euro entfallen. "Der Verzicht auf diese Befreiungstatbestände ist uns insoweit leichter gefallen, als wir mit dem Deutschlandstipendium neue Möglichkeiten haben, Leistungsanreize zu setzen", so der amtierende Präsident Prof. Dr. Alois Loidl zum gestrigen Beschluss.


Spielraum der Fakultäten wird durch die Senkung nicht tangiert

Dieser Beschluss sieht zugleich vor, dass die Universitätsleitung bzw. die zentralen Service-Einrichtungen der Universität - Zentralverwaltung, Studienberatung, Auslandsamt, Universitätsbibliothek etc. - auf ein Achtel des ihnen bislang zugewiesenen Anteils an den Einnahmen aus Studienbeiträgen verzichten, um die Senkung des Beitragssatzes für die Fakultäten kostenneutral zu halten. Auf diese Weise soll jede Einschränkung des finanziellen Spielraums vermieden werden, den die Studienbeitragseinnahmen den Fakultäten für konkrete und eigenverantwortlich zu gestaltende Verbesserungen der Studienbedingungen schaffen.


Trotz des bleibenden großen Ziels: immerhin eine "kleine Erleichterung"

Die Vertreter der Studierenden zeigen sich mit der Entscheidung der Erweiterten Universitätsleitung zufrieden: Die Abschaffung der Studiengebühren in Bayern bei gleichzeitiger Refinanzierung durch den Freistaat, der endlich "seiner Aufgabe der angemessenen Finanzierung der Hochschulen gerecht werden" müsse, bleibe zwar weiterhin das große Ziel, aber die weitere Absenkung des Beitragssatzes auf 450 Euro an der Universität Augsburg sei immerhin eine "kleine Erleichterung" für die hiesigen Studierenden, sagte Felix Senner, Mitglied des Sprecherrats und studentischer Vertreter in der Erweiterten Universitätsleitung. Darüber hinaus gaben die Vertreter der Studierenden am Rande der gestrigen Sitzung der Erweiterten Universitätsleitung auch zu erkennen, dass - aufgrund ihres einzigartigen paritätischen Mitbestimmungsrechts bei den Investitionsentscheidung - die konkrete Verwendung der Studienbeitragseinnahmen an der Universität Augsburg bei aller faktischen Komplexität des Themas vergleichsweise hochtransparent sei.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution58


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Universität Augsburg, Klaus P. Prem, 03.02.2011
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2011