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BERUF/1200: Neue Meisterprüfungsverordnung für Ofen- und Luftheizungsbauer (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 18. März 2009

Neue Meisterprüfungsverordnung für das Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk erlassen


Die heutigen "Ofen- und Luftheizungsbauer", vormals Backofen- und Kachelofenbauer, bauen vornehmlich Kachelöfen in allen Ausführungen, denn Kachelöfen sind wie eh und je der behagliche Mittelpunkt des Hauses.

Seit Jahrhunderten sind liebevoll von Hand gesetzte Kachelöfen sehr begehrt. Mit ihrer milden Strahlungswärme und ihrem gefälligen Äußeren bringen sie pure Behaglichkeit ins Haus. Die Befeuerung mit Stückholz oder Pellets macht sie zu einem der umwelt- und klimafreundlichsten Heizsysteme.

Kachelöfen wurden im Laufe der Zeit feuerungstechnisch immer weiter perfektioniert. Sie zeichnen sich durch ernorme Leistungsfähigkeit und hohen Bedienungskomfort aus.

Neben dem traditionellen Grundofen, der sich zwar nur langsam erwärmt, aber eine besonders hohe Speicherkapazität besitzt, gibt es heute vielfältige Kachelofen-Varianten: Warmluftöfen sind je nach Bedarf mit modernen Heizeinsätzen für feste Brennstoffe - vornehmlich Stückholz, aber auch Öl oder Gas - ausgestattet.

Ein Comeback erleben aber auch die urgemütlichen Kachelherde, die heute sogar mit modernen Brat-Back-Modulen ausgestattet werden können. Eine breite Palette von Kacheln, Luftgittern, Türen und weiterem Zubehör in jeder gewünschten Stilrichtung eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

Für das Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk gilt nach wie vor das Meisterprinzip, d.h., die bestandene Meisterprüfung ist für die selbständige Berufsausübung grundsätzlich erforderlich. Auf Grund des einerseits zu berücksichtigenden sensiblen Umwelt- und Klimaschutzes, andererseits aber auch des stark technikakzentuierten Tätigkeitsspektrums, wurde bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung dem Qualifikationsanspruch besondere Bedeutung beigemessen.

Die rd. 2.450 Betriebe des traditionsreichen Handwerks können mit der modernisierten Meisterprüfungsverordnung ihre Fach- und Führungskräfte so qualifizieren, dass sie den Herausforderungen des technologischen Wandels und Fortschritts gelassen entgegen sehen können. Rund 50 Gesellinnen und Gesellen legen jährlich die Meisterprüfung in diesem Handwerk ab.

Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 5. März 2009 (BGBl. I S. 456) tritt am 1. Juli 2009 in Kraft und löst die Vorläuferregelungen für den Backofenbauer vom 25. September 1957 und den Kachelofen- und Luftheizungsbauer vom 9. April 1974 ab. Der Text der Meisterprüfungsverordnung kann über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Download-Datei abgerufen werden.

Weiterführende Informationen

Ofen- und Luftheizungsbauer
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=293770.html

Fortbildung zum Handwerksmeister
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/handwerk,did=210412.html


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 18. März 2009
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2009