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OSTEUROPA/331: Zur politischen Lage in Moldawien (Falkenhagen/Queck)


Zur politischen Lage in Moldawien nach den
Parlamentswiederholungswahlen vom 29. Juli 2009

Von Hans-Jürgen Falkenhagen und Brigitte Queck, 11. Juli 2010


In Moldawien regiert seit September 2009 ein Führungsquartett auf der Basis des Verfassungsbruchs. Das Land hat seitdem keinen gewählten Staatspräsidenten, obwohl diesem in der moldawischen Verfassung eine Schlüsselfunktion zukommt, und es hat einen illegitimen Premierminister.

Erstens hätten laut Verfassung seit August 2009 schon längst Parlamentswahlen stattfinden müssen. Artikel 78 der moldawischen Verfassung legt fest, dass wenn in einer ersten und einer zweiten Wahlrunde im Parlament kein Staatspräsident gewählt werden kann, dann Neuwahlen zum Parlament organisiert werden müssen. Der amtierende Präsident muss dann das Parlament auflösen und einen schnellstmöglichen Termin für Neuwahlen festlegen. Nun hat der letzte Versuch der Wahl des neuen Staatsoberhaupts am 7. Dezember 2009 stattgefunden. (vorher hatte es einen Wahlversuch am 23. Oktober gegeben, dabei kam es aber gar nicht zur Abstimmung, da plötzlich festgestellt wurde, dass es zu dem vorgeschlagenen Kandidaten Lupu einen Gegenkandidaten geben müsse, obgleich die Verfassung das nicht expressis verbis vorsieht.). Es fand sich schon am 23. Oktober nicht die erforderliche Dreifünftelmehrheit für Marian Lupu, dem Führer der Demokratischen Partei, obgleich diese Wahl mittels der sog. Allianz der europäischen Integration mit 18 Parlamentsmandaten der Liberaldemokratischen Partei unter Vlad Filat, 15 Parlamentsmandaten der Liberalen Partei unter Mihai Ghimpu, 13 Parlamentsmandaten der Demokratischen Partei von Marian Lupu und 7 Parlamentsmandaten der Allianz "Unser Moldawien" unter der Führung von Serafim Urechean und weiteren mindestens 8 Stimmen der Kommunistischen Partei möglich gewesen wäre. Die Kommunistische Partei (PCRM), die noch mit 48 Abgeordneten im Parlament vertreten ist, war durchaus auf der Grundlage eines Kompromisspapiers bereit, mit mindestens 8 Abgeordneten (die fehlenden Stimmen von 53 auf mindestens der laut Verfassung vorgesehenen 61) für Marian Lupu zu stimmen, zumal Lupu bereit war, die außenpolitische Neutralität von Moldawien zu achten und auch irredentistischen Bestrebungen wie dem Anschluss an Rumänien entgegenzutreten, also nicht auf Konfrontationskurs zu Russland zu gehen, und auch den sozialen Charakter der moldawischen Wirtschaftspolitik beizubehalten. Doch der Kompromiss scheiterte an der intrigrantenhaften Haltung der Liberaldemokraten und Liberalen. Man hatte die Wahl von Lupu zum Staatspräsidenten bewusst und vorsätzlich verhindert und verhindert sie bis zum heutigen Tage, weil man ihm unterstellt, mit einem Auge auch nach Moskau zu blicken und nur dessen Interessen berücksichtigen zu wollen.

Ein Rückblick sei erlaubt:

Bei den Parlamentswahlen im April 2009 hatte die Kommunistische Partei mit 60 Abgeordnetensitzen die absolute Mehrheit im Parlament. Da Woronin, der bei der Bevölkerung großes Ansehen hatte, laut Verfassung nicht ein 3. Mal Präsident werden konnte, stellte die Kommunistische Partei Moldawiens die parteilose Zinaida Greciani, vormals Premierministerin des Landes, auf. Sie brauchte, um gewählt zu werden, eigentlich nur eine Stimme der Opposition, die man ihr aber verweigerte, weil die Opposition nicht zulassen wollte, dass die Kommunisten nun ein 3. Mal in Folge gewinnen !! Die zur Wahl erforderlichen 61 Mandate für eine Präsidentenwahl wurden durch diesen Wahlboykott der Opposition von Zinaida Greciani nicht erreicht. Aus diesem Grunde setzte der legitim amtierende Präsident Woronin getreu der Verfassung Neuwahlen für den 29. Juli 2009 an, bei denen dann die Kommunistische Partei 12 Mandate einbüßte. Der Vorgängerpräsident Woronin war schon im September 2009 von seinem Amt zurückgetreten, obwohl er dieses noch bis zu den Parlamentsneuwahlen hätte weiter ausüben können. Doch der von den reaktionären Kräften ausgeübte Druck auf ihn war wohl zu groß gewesen.

Die moldawische Verfassung sieht vor, dass, wenn auf Grund besonderer Umstände z. B. einem Rücktritt des Präsidenten, das Präsidentenamt vakant ist, der Parlamentsvorsitzende oder Premierminister dieses Amt ad interim ausübt. Ein solcher Interimspräsident darf aber nicht länger als zwei Monate fungieren. Bis dahin muss das Parlament einen neuen Präsidenten gewählt haben. Nur ein solcherart legitimierter Staatspräsident darf dem Parlament den Premierminister und die die Liste einer neuen Regierung zur Wahl vorschlagen. Diese Zweimonatsfrist war schon am 11. November 2009 und natürlich erst recht am 7. Dezember 2009 abgelaufen. Jetzt hätten laut Verfassung unverzüglich spätestens im Januar 2010 neue Parlamentswahlen angesetzt werden müssen, wenn man berücksichtigt, dass die Verfassung bestimmt, dass zwei Wiederholungswahlen in einem Jahr nicht zulässig sind. Darüber aber setzte sich der seit September 2009 fungierende Interimspräsident Ghimpu verfassungswidrig hinweg. Der derzeitige moldawische Interimspräsident amtiert somit über 10 Monate bereits verfassungswidrig und illegitim. Der von ihm eingesetzte und im nachhinein vom Parlament mit 53 Stimmen bestätigte Premierminister Filat hatte laut Verfassung auch nur einen kurzfristigen Regierungsauftrag. Er wurde vom Interimspräsidenten vorgeschlagen und darf deswegen, sein Regierungsmandat auch nur provisorisch und dabei nicht wesentlich länger als zwei Monate ausüben. Aber Vlad Filat ist bis heute Premierminister!!

Warum haben insbesondere die Liberalen in der "Allianz für Europäische Integration" sich geweigert, Parlamentswahlen zur vorgeschriebenen Zeit zuzulassen? Nun, sie hatten Angst,. die Wahlen diesmal haushoch zu verlieren. Eine starke Partei im Parlament wäre wieder die Kommunistische Partei als Partei der sozialen Gerechtigkeit geworden, aber auch neue Parteien wären ins Parlament gelangt, die für Demokratie und soziale Gerechtigkeit eintreten und den neoliberalen Kurs der Liberalen und auch einen Konfrontationskurs zu Moskau ablehnen.

Parlamentswahlen sind jetzt für Dezember 2010 vorgesehen. Dazu begehen der Interimspräsident Ghimpu und Premierminister Filat aber eine ganze Reihe weiterer schwerer Verfassungsbrüche. Man verstößt bereits jetzt gegen Artikel 1 der Verfassung, der Moldawien als demokratischen Rechtsstaat definiert. Gegen alle demokratischen Regeln wird an der Ausschaltung der mit 48 Abgeordnetenmandaten von insgesamt 101 Mandaten stärksten Parlamentsfraktion, nämlich der Kommunistischen Partei, gearbeitet. Zum Ziel wurde erklärt, die Kommunistische Partei entweder zu verbieten oder durch politische Manipulationen zur unbedeutenden Partei zu machen. Die stärkste Fraktion im Parlament auf diese hinterhältige Weise kaltzustellen, ist aber zutiefst undemokratisch! Ob es überhaupt zu neuen Parlamentswahlen im Dezember 2010 kommt, ist dabei auch noch ungewiss.

Sowohl Parlamentsvorsitzender und Interimspräsident Ghimpu als auch Premierninister Filat erklären seit Monaten ganz offen, dass Parlamentswahlen erst stattfinden können, wenn gesichert ist, dass die Kommunistische Partei nur noch eine unbedeutende Zahl von Wählerstimmen erhält. Das ist im Grunde Missachtung des Volkswillens in gröbster Form. Man erwägt, wie gesagt, sogar das Verbot der Kommunistischen Partei nach Faschistenart, wenn man die Kommunisten nicht anderswie loswerden kann. Ein klassisches bourgeoises Demokratieverständnis! Man verwehrt also dem moldawischen Volk ganz unverblümt die in der von der UNO beschlossenen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthaltenen Grundrechte und Menschenrechte, zu denen freie Wahlen, der Gebrauch des freien Wortes, die Vereinigungsfreiheit usw. gehören. Das wird dann so umschrieben: Erst wenn das moldawische Volk die "demokratische" Reife hätte, mit hinreichender Mehrheit antikommunistisch und antisozialistisch zu wählen, könnte man es an die Wahlurnen schicken. Das Schlimme ist dabei, dass vielen gar nicht voll bewusst ist, dass damit die Demokratie als Bekundung und Ausübung des freien Volkswillens, des Willens der Bürger verhöhnt, ausgehebelt und mit Füßen getreten wird, wie das 1933 einst die Hitlerfaschisten im deutschen Reichstag taten. Ein faschistisches Terrorregime lauert dabei schon im Hintergrund.

Ein weiterer schwerer Verfassungsbruch im gegenwärtigen Moldawien besteht in der Missachtung von Artikel 11 der gültigen moldawischen Verfassung. Danach muss Moldawien dauerhaft ein neutraler Staat bleiben und darf keinem militärischem Bündnissystem beitreten. Stattdessen wird von maßgebenden Vertretern der "Allianz für europäische Integration" die NATO-Mitgliedschaft betrieben. Man arbeitet auf eine offene Feindschaft zu Russland und der Ukraine, auch zu islamischen Staaten wie der Türkei und dem Iran hin.

Interimspräsident Ghimpu unterstützt die Aufstellung amerikanischer Raketenabwehrstellungen in Rumänien und Polen, die eindeutig gegen Russland und die Ukraine sowie Belorussland gerichtet sind. Zu behaupten, dass sie der Abwehr iranischer Raketen dienen, ist Verlogenheit reinsten Wassers und dazu noch ausgesprochen dummdreist. Der Erlass des moldawischen Interimspräsidenten Ghimpu über die Einführung des 28. Juni als Tag der sowjetischen Okkupation Moldawiens (nach Lesart des sozialistischen Moldawien befreiten im Juni 1940 sowjetische Truppen das Territorium links des Dnjestr, das sogenannte Bessarabien und die Bukowina, von der rumänischen Fremdherrschaft, von der Herrschaft der rumänischen Großgrundbesitzer und Schlotbarone, die seit 1918 währte, als rumänische Truppen dieses Gebiet völkerrechtwidrig annektieren. Vorher gehörte es zum russischen Zarenreich und wurde 1917 Sowjetrepublik. Die Einführung des 28. Juni als nationalen Gedenktag Moldawiens wurde in Moskau als antirussische Provokation verurteilt. Wegen dieses Erlasses kam es selbst in der Vierparteien-Allianz der europäischen Integration zu schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten, besonders mit dem Führer der Demokratischen Partei, Marian Lupu. Als bescheidene Sanktionsmaßnahme hat Moskau inzwischen Weinimporte aus Moldawien nach Russland unterbrochen.

In der derzeit noch abtrünnigen Republik Transnistrien wird die undemokratische und faschistoide Entwicklung im Chisinau unterstellten Teil Moldawiens mit tiefer Besorgnis beobachtet. Eine Wiedervereinigung mit dem moldawischen Kernland links des Dnjestr wird auf Grund der dortigen undemokratischen Entwicklung insbesondere seit August 2009 als unverschämte Zumutung angesehen.

Der ukrainische Präsident Janukowitsch hat mit Erlass (Ukas) vom 6. Juli 2010 den Sonderrepräsentanten der Ukraine für die Regelung der Transnistrienfrage, Viktor Krischaivskij, abberufen. Dieser war vom westhörigen Vorgängerpräsidenten Juschtschenko am 30. März 2006 eingesetzt worden. Zu dieser Zeit unterstützte Juschtschenko noch den Anschluss von Transnistrien an das moldawische Kernland ohne Wenn und Aber.

Dieser Schritt des im Februar 2010 gewählten neuen ukrainischen Präsidenten bedeutet, die Ukraine setzt neue Zeichen in der Transnistrienfrage. Bedingung einer Wiedervereinigung ist weiter Blockfreiheit, kein Austritt aus der GUS, Freundschaft zu Russland und der Ukraine, Einhaltung der Verfassung und damit der demokratischen Regeln ohne Trickserein sowie die Gewährleistung wirklich freier und demokratische Wahlen. Der ukrainische Präsident Janukowitsch unterstützt jetzt die Transnistrische Republik im Abwehrkampf gegen das faschistoide Regime in Chisinau. Er hat einen neuen ukrainischen Sonderrepräsentanten zur Lösung der Transnistrienfrage ernannt.

Auch die ukrainische Politik geht inzwischen im Unterschied zu Vorgängerpräsident Juschtschenko davon aus, dass die demokratischen Rechte der Bevölkerung Transnistriens nicht nur bezüglich der nationalen Minderheitenrechte in einer Moldawischen Republik geschützt werden müssen. Russland und die Ukraine bestehen auch auf der strengen Beachtung von Artikel 11 der moldawischen Verfassung, der Moldawien als außenpolitisch neutralen Staat definiert. Das verpflichtet Moldawien zur Blockfreiheit. Es untersagt einen Nato-Beitritt und im Grunde auch einen Beitritt zur EU, denn auch die EU ist längst keine reine Wirtschaftsunion mehr. Sie ist weitgehend eine politische Union und auch de facto schon ein Militärbündnis.

Unter diesen Bedingungen könnte, auch im Einverständnis mit Russland und der Ukraine, die Transnistrienfrage gelöst werden. Transnistrien ist im Grunde mit 2500 Quadratkilometern nur ein kleiner Landstich östlich des Dnjestr gelegen. Es hatte sich 1992 auf der Grundlage einer Volksabstimmung verselbständigt und hat sich eine demokratische Verfassung gegeben, die auch eingehalten wird. Transnistrien hat eine Bevölkerung von 550 000 Einwohnern bestehend zu über 80 % aus Russen und Ukrainern. Als ethnische Moldawier sind nicht viel mehr als 15 % der Bevölkerung anzusehen. Das muss bei der angestrebten Lösung des Transnistrienproblems natürlich auch beachtet werden. Eine Widervereinigung mit Moldawien könnte von dieser Seite ohnehin nur erfolgen, wenn Transnistrien ein autonomer Status mit voll entwickelten Rechten für Russen und Ukrainer gewährt wird. Aber das allein löst noch nicht die Frage der Gewährleistung demokratischer Verhältnisse und die Frage, ob Moldawien neutral und damit blockfrei bleibt.

Die Verfassungsbrecher, Ghimpu in seiner Eigenschaft als Parlamentsvorsitzender und Interimspräsident sowie Vlad Filat in seiner Eigenschaft als Premierminister, berufen sich derzeit öfters auf die Artikel 141 bis 144 der Verfassung, die Verfassungsänderungen regeln können.

Sie propagieren aus diesem Grunde grundlegende Verfassungsänderungen per Volksabstimmung.

Zunächst gilt aber grundsätzlich, dass Artikel der Verfassung nur mit Zweidrittelmehrheit im Parlament geändert werden können. Alle im Parlament mit einfacher Mehrheit beschlossenen Gesetze mit verfassungsändernder oder verfassungseinschränkender Wirkung sind demnach illegal. Das gilt auch für ein Organgesetz, mit der die Amtsdauer des Interimspräsidenten verlängert wurde. Auch bei einem Referendum, in der die Mehrheit der in die Wählerlisten eingetragenen Bürger und Bürgerinnen über eine Verfassungsänderung entschieden haben, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Parlament, damit ein Organgesetz für eine Verfassungsänderung in Kraft treten kann. Die "Allianz für europäische Integration" verfügt aber mit 53 Abgeordnetenmandaten nur über eine knappe einfache Mehrheit und auch die wäre bei den angestrebten Verfassungsänderungen nicht unbedingt gesichert. Und selbst bei einer Volksabstimmung wird sich schwerlich eine Mehrheit von wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen finden, die z. B. der Aufhebung des Artikels 11 bezüglich einer dauerhaften Neutralität Moldawiens zustimmen würde. Im Grunde gilt das auch für die Verfassungsartikel über die Wahl und die Befugnisse des Staatspräsidenten. Man äußert in Moldawien den Verdacht, dass sich Ghimpu und Filat mit gefälschten und manipulierten Ergebnissen von Volksabstimmungen ein politisches Druckmittel gegen die Parlamentarier aufbauen wollen.

Ein wichtiges Fazit der bisherigen Entwicklung in Moldawien ist: Die Kommunisten hielten sich an die Verfassung und die Gesetze, die Liberalen brechen sie, obwohl sie sich als die Verfechter der Demokratie ausgeben und sogar meinen, ein Demokratiemonopol zu besitzen.


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Quelle:
Copyright 2010 by Brigitte Queck und Dr. Hans-Jürgen Falkenhagen
mit freundlicher Genehmigung der Autoren


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2010