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OSTEUROPA/273: Ukraine - Anlauf zur Einführung eines autoritären Präsidentenregimes (Queck/Falkenhagen)


Neuer Anlauf des ukrainischen Präsidenten Juschtschenko zur Einführung eines autoritären Präsidentenregimes und seiner absoluten Machtergreifung

Von Hans-Jürgen Falkenhagen und Brigitte Queck, April 2009


Der ukrainische Präsident Juschtschenko beweist, wie man das Volk von 47 Mio. Ukrainern umgarnen, mit "meine geliebten Brüder und Schwestern" ansprechen und ihm gleichzeitig den Strick drehen kann. Eine "Glanzleistung" der Volksverführung war seine "Ansprache an das ukrainische Volk", die er am 31. März vor der Plenartagung des Parlaments (der Werchowna Rada) in Kiew bei Anwesenheit fast aller hochrangigen Vertreter von Staat und Wirtschaft und des diplomatischen Korps hielt.


Juschtschenko zählte mit schwülstigen Worten auf, was das Volk alles an Gutem zu verdienen hätte. Gleichzeitig verdammt er es in Wirklichkeit zur Hölle. Immerhin sagt er klar, dass er, Juschtschenko, der eigentliche Machtträger in der Ukraine sein will und dass die Reise für die Ukraine westwärts in die EU und NATO zu führen hat. Schwülstige Phrasen, das hat Juschtschenko gelernt. Umgeben mit einem Feuerwerk euphorischer und euphemistischer Worte verkündete Juschtschenko ohne Vorinformationen eine Verfassungsreform, was international als Sensation bezeichnet wurde, aber im Grund nur ein Ziel haben soll, nämlich die Machtabsicherung für ein autoritäres Präsidentenregime und die endgültige Integration der Ukraine in das westliche Bündnissystem.

So verkündete Juschtschenko im Namen der nationalen Unabhängigkeit und Freiheit der Ukrainer den Ausverkauf der Ukraine an die USA, an die NATO sowie an das westliche Finanz- und Bankkapital. Juschtschenko und seine ausländischen und inländischen Ratgeber haben offensichtlich erkannt, dass ein solcher Unterwerfungsakt nur mit einem funktionierenden Repressionsapparat gelingen kann. Man muss es Juschtschenko lassen: Er beherrscht dabei das pathetische Spiel auf der Klaviatur der moralischen Heuchelei und politischen Rattenfängerei.

Wortreich tönte er, die Welt soll wissen, wir sind ein freier Staat und ein freies Volk, um es mit der raffiniert kaschierten Absicht zu verbinden, eben den selbigen ukrainischen Staat und das ukrainische Volk an den Westen zu verhökern und zu verschachern. Er sparte auch nicht mit Andeutungen von Drohungen der Gewaltanwendung gegen diejenigen, die es wagen sollten, sich seinen "demokratischen Reformabsichten" entgegenzustellen. Er begründet das u.a. mit den Satz: "wir müssen die Stimme des Volkes wahrnehmen". Dabei sprach er, um sich bei den Volksmassen einzukratzen, auch durchaus Neidkomplexe an, indem er Superprivilegierte und Superreiche der ukrainischen Gesellschaft allgemein benennt und z. B. hohe Rentenbezüge von Bankern und Politikern anprangerte.

So verband er seine politischen Absichten mit dem Schein eines "hehren Kampfes gegen Ungerechtigkeit und Korruption", indessen er selbst in den Öl- und Korruptionsskandal in der Ukraine verwickelt ist. Bei dem Anschluss der Ukraine an das westliche Bündnissystem wurde Juschtschenko konkret. Zum Beispiel soll zur politischen und wirtschaftliche Assoziation der Ukraine an die Europäische Union noch 2009 eine Vereinbarung unterzeichnet werden und der Beitritt zur NATO so schnell wie möglich stattfinden. Dabei überschlug er sich auch mit Kotaus vor den USA als der führenden Supermacht der Welt.


Kernpunkt der Rede des ukrainischen Präsidenten war die Verkündung einer Verfassungsreform, mit anderen Worten, die Einführung einer neuen Verfassung in einem von ihm vorgestellten Verfassungsentwurf, die seinen persönlichen Machtambitionen und den Erfordernissen der Zugehörigkeit zum westlichen Bündnissystem entspricht. Sein Ziel ist es ganz offenkundig, das Parlament zu entmachten. Dazu soll ein Zweikammersystem der Nationalversammlung eingeführt werden, die aus einer Abgeordneten-Kammer und einem Senat bestehen soll. Die Abgeordneten-Kammer soll aus 300 in allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen für vier Jahre gewählten Volksvertretern bestehen. Der Senat soll aus je drei Senatoren, pro jeder territorialen Einheit (der Gebiete, der Autonomen Republik Krim, der Hauptstadt Kiew und Gebieten gleichgestellter Städte) gebildet werden, die über 35 Jahre alt sein müssen und die für 6 Jahre im Amt bleiben würden. Es würden folglich nur die Abgeordneten der Abgeordneten-Kammer auf Grund von Listen konkurrierender Parteien in gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Deren Rechte wären aber durch sehr weitgehende Befugnisse des Senats und diktatorischer Befugnisse des Präsidenten ausgehebelt.

Von den jeweils drei Senatoren soll einer alle zwei Jahre neu bestimmt werden. Es würde dann eine Art von Rotationsverfahren in Kraft treten. Dem Senat sollen auch ehemalige Staatspräsidenten angehören, außer denen, die durch ein Impeachmentverfahren ihres Amtes enthoben worden sind. Die Autonome Republik Krim würde auf einen Gebietsstatus heruntergestuft und ihr Autonomiestatus damit de facto aufgehoben werden. Beschlüsse seiner Volksvertretung könnten dann sowohl vom Staatspräsidenten als auch vom Senat, genauso wie die Beschlüsse von Volksvertretungen der Gebiete, außer Kraft gesetzt werden. Offen blieben in Juschtschenkos Rede folgende Fragen: Wie sollen die drei Senatoren je territorialer Einheit für 6 Jahre gewählt werden, wer würde die Kandidaten für die Senatswahl aufstellen und wer würde den jeweils pro territoriale Einheit im Zweijahresrythmus auszuwechselnden Senator bestimmen ? Es ist im neuen Verfassungsentwurf nicht festgelegt, dass dies in eigenständigen demokratischen Entscheidungsprozessen in den territorialen Einheiten erfolgen soll. Somit ergibt sich die Schlussfolgerung, dass laut neuer Verfassung der Staatspräsident und seine Entourage bestimmen sollen, wer in den territorialen Einheiten für den Senat kandidieren darf. Der Senat würde somit zum Erfüllungsgehilfen des Staatspräsidenten.

Beide Kammern würden ein einheitliches Organ der Gesetzgebung bilden. Der Senat könnte aber die von der Abgeordneten-Kammer beschlossenen Gesetze ablehnen. Das Vetorecht des Präsidenten gegen Gesetze und Beschlüsse würde erheblich erweitert werden, denn selbst wenn die Abgeordneten-Kammer das Präsidentenveto mit Zweidrittel- und Überzweidrittelmehrheiten überstimmen und damit ungültig machen würde, könnte immer noch der Senat den Gesetzgebungsakt blockieren. Bezüglich von Beschlüssen des Senats wäre zwar auch die Möglichkeit vorgesehen, ein Präsidenten-Veto mit Zweidrittel- und Überzweidrittelmehrheit zu überstimmen. Das würde aber sehr schwierig, wenn nicht unmöglich sein, da der Senat personalpolitisch de facto der Präsidialdiktatur unterliegen würde.

Erlasse (Ukase) des Präsidenten könnten unbegrenzt auf allen Gebieten herausgegeben werden. Sie könnten weder von der Abgeordneten-Kammer noch vom Senat für unwirksam erklärt werden. Anfechtbar wären sie pro forma nur durch eine Klage beim Verfassungsgericht, dessen Zusammensetzung der Staatspräsident mit Hilfe des Senats bestimmen würde. Mit dieser neuen Verfassung würde also eine uneingeschränkt geltende übergeordnete Gesetzgebungsbefugnis des Staatspräsidenten eingeführt werden.

Der Abgeordneten-Kammer und dem Senat stünden lediglich das alleinige Beschlussfassungsrecht über den Staatshaushalt zu. Über die Geld- und Bankpolitik aber wiederum würde allein in letzter Instanz der Staatspräsident bestimmen, denn der würde den Staatsbankpräsidenten (Zentralbankpräsidenten) samt der Staatsbankleitung ernennen, die nur dem Staatspräsidenten rechenschaftspflichtig wäre. Juschtschenko würde sich dazu nur formal die Zustimmung des Senats einzuholen brauchen.

Der Senat würde mit weitergehenden Befugnissen in der Personalpolitik ausgestattet und damit über die Abgeordneten-Kammer gestellt werden. Er würde über die Wahl der Abgeordneten-Kammer wachen, die Wahl und damit die Zusammensetzung der Regierung sowie das Programm ihrer Tätigkeit bestimmen und die Kontrolle über die Regierung ausüben. Desgleichen würde er über die personelle Zusammensetzung der Gebietsorgane und Organe anderer territorialer Einheiten, auch der Autonomen Republik Krim, bestimmen. Und er könnte die jederzeitige Entlassung des Premierministers und der Regierung herbeiführen. Er dürfte auch die Wahl der Gebietsvolksvertretungen einschließlich der Autonomen Republik Krim und der den Gebieten gleichgestellten Städte, sowie der Gebiets- und Rayonräte und Räte anderer lokaler Organe sowie u.a. die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts billigen, sowie formal auch die Wahl des Staatspräsidenten bestätigen.

Der ukrainische Präsident erhielte das uneingeschränkte Recht, Abgeordneten-Kammerbeschlüsse und Regierungsbeschlüsse außer Kraft zu setzen und sogar Senatsbeschlüsse aufzuheben, die Abgeordneten-Kammer aufzulösen und die Regierung bzw. Regierungsmitglieder zu entlassen. Er könnte dann auch Neuwahlen selbst festlegen. Während er nach der geltenden ukrainischen Verfassung nur den Außenminister und Verteidigungsminister mit Zustimmung des Parlaments ernennen kann, erhielte Juschtschenko nach der neuem Verfassungsentwurf de facto das Ernennungsrecht für jeden Minister. Er könnte dann gesamtukrainische Referenden zum Beispiel zu Verfassungsänderungen anordnen und durchführen lassen.

Der Staatspräsident würde uneingeschränkt die Außenpolitik sowie die Verteidigungs- und Sicherheitspolitik der Ukraine leiten und wäre Oberkommandierender der bewaffneten Organe. Er würde auch über den Abschluss internationaler Verträge entscheiden. Juschtschenko stünde dem Rat für Nationale Sicherheit und Verteidigung vor, der in der Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik über der Abgeordneten-Kammer, dem Senat und der Regierung stehende Befugnisse hätte. Er würde die Vorsitzenden des Inlands- und Auslandsgeheimdienste, den Vorsitzenden und die Mitglieder der Zentralen Wahlkommission und den Vorsitzenden der Nationalbank (Zentralbank) bestimmen können. Die erforderliche Zustimmungen des Senats würden zur reinen Formalie, da der Staatspräsident offensichtlich auch auf seine Zusammensetzung einen entscheidenden Einfluss bekäme. Eine durch die neue Verfassung geforderte Zustimmung des Senats könnte in diesem Fall als gesichert gelten. Der Staatspräsident würde über die Einsetzung (Ernennung) von Vorsitzenden von Gerichten und sogar von Richtern bestimmen und mit nur formal gefordeter Zustimmung des Senats auch den Generalstaatsanwalt einsetzen. Von einer so genanten Unabhängigkeit der Justiz in der Ukraine könnte dann keine Rede mehr sein. Die Abgeordneten-Kammer erhielte außer der Regierung gerade noch das Recht zugestanden, den Vorsitzenden des Rechnungshofes, die Hälfte der Mitglieder des Rechnungshofs, sowie den Menschenrechtsbeauftragten zu wählen.

Der Präsident erhielte z. B. das alleinige Recht, über den Aufenthalt ausländischer Militärverbände auf ukrainischem Boden zu entscheiden. So könnte er, wie der georgische Präsident Saakaschwili, NATO-Truppen schon vor einem offiziellen Beitritt der Ukraine zur NATO ins Land rufen und auf ukrainischem Boden stationieren, ohne das Parlament oder die Regierung um Zustimmung ersuchen zu müssen. Sein Recht zur Auflösung gewählter Körperschaften würde zum Absolutum erhoben werden. Ein Impeachmentverfahren gegen den Staatspräsidenten würde mittels der neuen Verfassung durch bürokratische Hürden sozusagen unmöglich. Die vom Volk zu wählenden Vertreter der Abgeordneten-Kammer wären nicht mehr der oberste Souverän des Staates wie das gegenwärtige Parlament, sondern machtlose "Volksvertreter" in einem autoritären Präsidentenregime.

Das bestehende Parlament hat im Anschluss an die Rede des Präsidenten, die er am 31. März hielt, am 1. April die anstehenden ukrainischen Präsidentschaftswahlen mit 401 Stimmen von insgesamt 450 auf den 25. Oktober 2009 festgelegt. Begründet ist das mit dem Auslaufen der verfassungsmäßigen fünfjährigen Amtszeit des Präsidenten Ende 2009. Die letzte Oktoberwoche für die erste Runde der Präsidentschaftsneuwahl sieht auch die noch geltende ukrainische Verfassung vor. Das wurde von Juschtschenko diktatorisch als verfassungswidrig abgelehnt. Er hat auch keinen etwas verlagerten Wahltermin, z. B. den 15. November oder Dezember, nicht einmal einen Termin bis zum 17. Januar 2010 vorgeschlagen. Das könnte als Testversuch des ukrainischen Präsidenten gegenüber dem ukrainischen Parlament gelten, seine von ihm vorgelegte Verfassung, die noch gar nicht parlamentarisch beraten, geschweige denn beschlossen ist, auf die anstehenden Präsidentschaftswahlen anwenden zu wollen.

Wird das Parlament in Zukunft nicht tätig, könnten die Präsidentschaftswahlen, die Juschtschenko nach dem jetzigen Umfragewerten haushoch verlieren würde, auf unbestimmte Zeit verschoben und er somit weiter im Amt zu bleiben. Auch wenn der Präsident durchsetzt, dass direkt in einem Referendum über die neue Verfassung unter Ausschaltung der Werchowna Rada entschieden wird, würde das eine längere Anlaufzeit benötigen. Das Referendum müsste dann etwa zeitgleich etwa mit der Präsidentenwahl zusammenfallen.


Wie reagierte das Parlament auf den vom Präsidenten vorgelegten neuen Verfassungsentwurf?

Juschtschenko desavouierte bereits in flagranter Art und Weise die Werchowna Rada, die noch am Mittwoch den 1. April ihre Sitzungsperiode beendete ohne neue Plenartagungen anzuberaumen. Immerhin gelang es ihr, noch 9 Gesetze zu beschließen und 7 Gesetzesprojekte auf den parlamentarischen Weg zu bringen sowie zwei Gesetzesprojekte zur wiederholten ersten Lesung an die Ausschüsse zu überweisen. 12 Gesetzesprojekte wurden abgelehnt. Es wurden vom Parlament aber weder ein neuer Außenminister anstelle des abgewählten Ogrizko gewählt, noch wurde ein neuer Finanzminister anstelle des zurückgetretenen Viktor Pinzenik gewählt.

Am Freitag den 3. April 2009 hat sich der Vorsitzende der Werchowna Rada, (des als oberster Rat bezeichneten ukrainischen Parlaments) Litwin in einer Erklärung gegen den Verfassungsentwurf Juschtschenkos gewandt und ihn als Versuch der Aushebelung des ukrainischen Parlamentarismus bezeichnet, und viele andere ukrainische Politiker haben das ebenfalls getan. Aber Staatspräsident Juschtschenko hat darauf schon am gleichen Tag reagiert. Am 3. April wurde seine Erklärung veröffentlicht, dass er das Parlament vorfristig auflösen will. Er erklärte seine Absicht der Prüfung der Möglichkeit, gleichzeitig vorgezogene Parlaments- und Präsidentschaftswahlen durchzuführen. Dazu wurde das Bild des Staatspräsidenten mit dem Hintergrund von Militärs als eine Art militärischer Drohkulisse veröffentlicht. So soll der vorhandene Widerstand der demokratischen Kräfte der Ukraine offensichtlich eingeschüchtert werden. Wahlen ohne funktionierendes Parlament als demokratisches Kontrollorgan über den Ablauf der Wahlen würde der Wahlmanipulation bis zur Wahlfälschung Tür und Tor öffnen. Das würde auch der Fall sein, falls noch ein Verfassungsreferendum vor- oder zwischengeschaltet würde. So bestände die Möglichkeit, dass auch Juschtschenko trotz seiner miserablen Umfragewerte auf Grund von Wahlmanipulationen und Wahlfälschungen wiedergewählt wird und er dann auch gleichzeitig das erwünschte "handzahme Parlament" bekäme.

Man kann also gespannt sein, ob sich die Werchowna Rada auseinanderjagen lässt oder sich endlich mehrheitlich zu einem Amtsenthebungsverfahren gegenüber Juschtschenko entschließt. Inzwischen ist über ukrainische Radio- und Fernsehsendungen bekannt geworden, dass Protestwellen gegen Juschtschenko überall in der Ukraine anlaufen.


Am 6. April wurde eine außerordentliche Sitzung des Parlaments (der Werchowna Rada) einberufen, auf welcher der zu einem Besuch in Kiew eingetroffene Vorsitzende des Europäischen Parlaments in Strassburg, Hans-Gert Pöttering, eine Rede hielt. Er sagte: "Die ukrainische Nation verdient ein Leben als stabiles, wirtschaftlich aufblühendes und erfolgreiches Land." Er appellierte an die politischen Führer zur Einigkeit. Natürlich beschwor er auch die pluralistische Demokratie und freie soziale Marktwirtschaft. Und ein Herzensanliegen war ihm die enge Zusammenarbeit der Ukraine mit der Europäischen Union. Solidarität sei für ihn und die EU kein leeres Wort. "Die Ukraine kann auf uns zählen, wenn es um die Verteidigung ihrer Souveränität geht", erklärte er. Das war schon die klare Aufforderung zu einem engen Bündnis mit der NATO. Er erinnerte auch daran, dass das Europäische Parlament schon Ende Oktober 2008 eine Resolution zum Golodomor, dem sog. ukrainischen Hungermord 1932/1933 und am 2. April 2009 eine Resolution zur Verurteilung der totalitären Regimes des 20. Jahrhunderts - des Faschismus und Kommunismus - angenommen hatte. "Wir sind ein einiges Europa, wir haben gemeinsame Wurzeln, gemeinsame Werte und gemeinsame Prinzipien der Solidarität." Mit solchen Worten kaschierte Pöttering, dass das Brüsseler Regime der EU mit dem Lissabonner Vertrag, den man unbedingt durchsetzen will, letztlich auf eine Form eines totalitären Regimes über die Völker Europas hinausläuft. Übrigens erklärte Hans-Gert Pöttering in seinen Gesprächen mit Staatspräsident Juschtschenko im Rahmen der in Kiew weilenden Delegation des Europäischen Parlaments und des Monitoring-Komitees von PARE sowie auch der Delegation der parlamentarischen Versammlung der NATO, dass er den Termin der Präsidentschaftswahl nicht als Prinzip ansieht. Mit anderen Worten in Brüssel und Strassburg sowie in der NATO wird ein Aufschub der ukrainischen Präsidentschaftswahlen auf zunächst unbestimmte Zeit unterstützt. Beim Treffen mit dem Vorsitzenden der Parlamentarischen Versammlung am 6. April begrüßte Juschtschenko den NATO-Beitritt von Kroatien und Albanien und betonte die Wichtigkeit der weiteren Fortsetzung der Öffnung der Türen für die Allianz.

Das Parlament - die Werchowna Rada - verabschiedete noch ein Gesetz und fasste 20 Beschlüsse. Vier Gesetze wurden per Präsidenten-Veto abgelehnt. Das betraf das Gesetz über den Fonds des Staatsvermögens der Ukraine, das Gesetz über Änderungen der Pachtverhältnisse, das Gesetz über einheitliche Sozialabgaben für die staatliche Sozialversicherung sowie das Gesetz über den Nationalrat für Fernsehen und Rundfunk.

Die nächste Plenarsitzung des Parlaments wurde für den 14. April einberufen.


Quellen: entnommen unter www.rada.kiev.ua
(Portal von Parlament und Staatspräsident vom 31. März bis 6. April 2009)

Originalartikel veröffentlicht am 7.4.2009
http://www.tlaxcala.es/pp.asp?reference=7379&lg=de

Über die Autoren

Brigitte Queck ist ausgebildete Wissenschaftlerin auf dem Gebiet Außenpolitik und als Fachübersetzer Russisch und Englisch sowie publizistisch tätig. Seit 10 Jahren leitet sie den Verein "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg".
Brigitte Queck hat zwei erwachsene Kinder und vier Enkel.

Dr. Hans-Jürgen Falkenhagen wurde 1932 in Köln geboren und lebte ab 1936 in Radebeul bei Dresden. 1943 trat er in ein Gymnasium ein. Im Februar 1945 erlebte er die drei aufeinander folgenden Bombenangriffe auf Dresden.
Nach dem Abitur 1951 in Rostock studierte er Ökonomie und slawische Sprachen und war seit 1957 bis 1995 im öffentlichen Dienst tätig, insbesondere als Übersetzer, Dokumentalist und Länderbearbeiter. Er arbeitete in Auslandsinformationsabteilungen von Ministerien der ehemaligen DDR, zuletzt im Ministerium der Finanzen und für die Staatsbank der DDR. Seine Arbeitssprachen sind auch Englisch, Französisch und Rumänisch. Übersetzt hat er aus 12 Fremdsprachen, davon 9 slawische Sprachen. Er hat auch als Buchübersetzer für Verlage und als Journalist für Wirtschaftszeitungen gearbeitet. Seine Promotion erfolgte in diesem Rahmen.
Von 1990 bis 1995 war er Referent in einem Referat für ausländische Finanzen und Steuern des Bundesministeriums für Finanzen und dabei zuständig für sog. postkommunistische Staaten.
Nach Eintritt in das Rentenalter 1997 suchte er sich neue Interessengebiete und arbeitete als Sprachmittler und Journalist weiter für Zeitungen, Fachzeitschriften für Osteuropa und für Steuerrecht und ist Mitbetreiber der Homepage Goethe-Stübchen. Seit den 70er Jahren bekennt er sich zum Islam.
Dr. Falkenhagen ist verheiratet und hat zwei Kinder.


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Quelle:
Copyright by Brigitte Queck und Dr. Hans-Jürgen Falkenhagen
mit freundlicher Genehmigung der Autoren
      


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2009