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WIRTSCHAFT/2407: Obstbrennereien brauchen nach Abschaffung des Branntweinmonopols Perspektiven


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 21. März 2013

Arbeitsgruppe: Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz

Obstbrennereien brauchen nach Abschaffung des Branntweinmonopols wirtschaftliche Perspektiven



Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:

Das Branntweinmonopol läuft aus, doch die Zukunftsperspektiven für Klein- und Obstbrennereien sind gut. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat die SPD-Bundestagsfraktion zugestimmt, weil er einerseits die Vorgaben der Europäischen Union aus dem Jahre 2010 umsetzt und anderseits wirtschaftliche Optionen für den Agrar-Alkoholsektor insgesamt bietet.

Wir begrüßen, dass Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien Übergangsbeihilfen zur sozial verträglichen Umstrukturierung erhalten und das das Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen auch nach 2018 fortgeführt wird.

Unabhängig davon muss alles getan werden, dass es auch nach dem Wegfall des Branntweinmonopols ökonomisch rentabel bleibt, Streuobst zu Alkohol für industrielle Verwendungsbereiche zu verarbeiten. Die im neuen Agrarmarktstrukturgesetz geschaffene Möglichkeit, auch im Agrar-Alkoholsektor anerkannte Erzeugerorganisationen zu gründen und somit Agraralkohol aus Obst in Marktnischen abzusetzen, ist bereits ein erster Schritt in diese Richtung. Bundes- und Landesregierungen sollten hier jedoch weiterhin intensiv prüfen, mit welchen sonstigen flankierenden Maßnahmen einschließlich einer finanziellen Förderung sie eine solche Entwicklung unterstützen könnten.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 399 vom 21. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2013