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VERKEHR/844: Carsharing-Gesetz verabschiedet - Weg frei für nachhaltige Mobilität


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. März 2017

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Carsharing-Gesetz verabschiedet: Weg frei für nachhaltige Mobilität


Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:

Gestern Abend beschloss der Deutsche Bundestag das Carsharing-Gesetz. Der Bund macht den Weg für die Länder frei, nun rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit die Kommunen in Zukunft Parkplätze für Carsharing-Anbieter rechtssicher im öffentlichen Raum ausweisen können.

"Mit dem Carsharing-Gesetz wird Verkehrsplanung vor Ort vielfältiger und nachhaltiger. Immer mehr Menschen ziehen es in Erwägung, auf den eigenen PKW zu verzichten und Autos bei Bedarf zu leihen - die Nachfrage wächst. Auch deshalb hatten viele Kommunen in der Vergangenheit verbindliche Regeln für das Parken gefordert. Nach einer Verbandsstudie besitzen fast 80 Prozent der Carsharing-Kunden kein eigenes Auto mehr. Dies verdeutlicht das hohe Potential an möglichem Raumgewinn, der für die Menschen in den Städten und Gemeinden in der Folge auch einen Gewinn an Lebensqualität mit sich bringen wird.

Das Gesetz definiert die Eignungskriterien für die Anbieter und welche Formen - stationsbasierte Angebote und Angebote von so genannten Freefloatern - gemeint sind. Letztere sind vor allem konzentriert in den Metropolen, während stationsbasiertes Carsharing eher in der Breite existiert. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir ebenfalls sichergestellt, dass Genossenschaften und Vereine, die Carsharing für die Allgemeinheit anbieten, ebenfalls vom Gesetz erfasst werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte insbesondere nach der Anhörung im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur noch Verbesserungen erreicht, so die Verlängerung des Vergabezeitraums von zunächst geplanten fünf auf acht Jahre. Insofern haben wir eine faktische Verwaltungsvereinfachung und mehr Planungssicherheit für die Anbieter durchgesetzt.

Aus unserer Sicht wäre es einfacher gewesen, wenn es eine bundeseinheitliche Regelung im Straßenverkehrsrecht gegeben hätte. Leider ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der mit dem Gesetz beschrittene Weg über das sogenannte Sondernutzungsrecht gilt nur für Bundesstraßen. Für sie allein ist der Bund zuständig. Im Ergebnis bildet das Bundesgesetz jetzt die Blaupause für noch zu treffende Regelungen der Länder. Diese werden hoffentlich rasch vollzogen, damit die Kommunen so schnell wie möglich tätig werden können."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 182 vom 31. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2017

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