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VERKEHR/788: Lkw-Mauterhebung wird auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen ausgedehnt



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 30. September 2015

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Lkw-Mauterhebung wird auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen ausgedehnt

Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter:

Die im März 2015 von der Koalition verabschiedete Ausweitung der Lkw-Maut erreicht am 1. Oktober ihre nächste Stufe. Die Einbeziehung mittelschwerer Lastwagen mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht ist ein weiterer Eckpfeiler für den begonnenen Systemumbau der nutzerfinanzierten Verkehrsinfrastruktur. Der nächste Schritt: Ab 2018 sollen alle Bundesstraßen in Deutschland mautpflichtig sein.

"Pünktlich zum 1. Oktober 2015 wird die Lkw-Maut auch auf Fahrzeuge mit weniger als zwölf, aber mehr als 7,5 Tonnen Gewicht erhoben. Damit wird eine wichtige Forderung der SPD zur Ausweitung der Nutzerfinanzierung umgesetzt. Getreu unserer im März verabschiedeten Ausweitung der Mauterhebung schaffen wir die Grundlage für eine gerechtere Anlastung der Infrastrukturkosten.

Bereits am 1. Juli 2015 ist das Netz mautpflichtiger Bundesstraßen um 1.100 Kilometer auf ungefähr die doppelte Größe verbreitert worden. Im nächsten Schritt sollen ab 2018 alle Bundesstraßen in Deutschland mit einer Lkw-Mautpflicht versehen werden. Damit kompensiert der Bund auch die geringeren Mautzahlungen, die rein rechnerisch durch die Senkung der Mautsätze nach dem letzten Wegekostengutachten entstehen würden.

Dem Prinzip der Nutzerfinanzierung für die Verkehrsinfrastruktur folgen wir damit weiter. Wir müssen aber auch daran denken, dass die Straßengüterverkehre nicht nur für die Abnutzung der Straßeninfrastruktur ihren Beitrag leisten müssen. Wenn es beim nächsten Wegekostengutachten 2017 erneut um eine Bestimmung der Höhe der Mautsätze gehen wird, werden wir zum Beispiel auch versuchen, Kosten für Lärm entsprechend anzulasten. Mehr Gerechtigkeit verspricht auch der Ansatz, zukünftig nicht nur die Achsenanzahl eines Fahrzeugs, sondern sein tatsächliches Gewicht als Grundlage der Mautberechnung heranzuziehen."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 676 vom 30. September 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2015

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