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UMWELT/984: Vor elektromagnetischer Strahlung muss viel besser geschützt werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Februar 2013

Arbeitsgruppe: Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Vor elektromagnetischer Strahlung muss viel besser geschützt werden



Zur heutigen Anhörung über die Novelle der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) erklärt der stellvertretende energiepolitische Sprecher und zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Becker:

Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Machbare tut, um Bürgerinnen und Bürger vor elektromagnetischer Strahlung zu schützen. Das Vorsorgeprinzip beim Schutz gegenüber elektromagnetischer Strahlung ausgehend von Stromtrassen und Mobilfunkanlagen muss konsequenter angewendet werden. Dies haben die drei von der Opposition geladenen Sachverständigen in der Anhörung zur Änderung der 26. BImschV klar herausgearbeitet. Nachdem im letzten Jahrzehnt der Fokus auf der Gefahrenabwehr gegenüber den nachgewiesenen akuten Wirkungen lag, ist nun die Datenlage im Bereich der chronischen Wirkungen evident. Die bestehenden Grenzwerte bieten keinen ausreichenden Sicherheitsraum und müssen entsprechend abgesenkt werden. In anderen europäischen Ländern ist dies schon längst geschehen.

Einig waren sich die Sachverständigen immerhin darin, dass im Alltagsleben der Menschen die Zahl der Feldquellen neuer Technologien, angefangen bei den Stromleitungen über das Handy bis zu WLAN- und Bluetooth-Funkverbindungen sehr stark zugenommen hat und noch weiter steigen wird. Darauf haben viele unserer Nachbarländer bereits sensibel regiert und ihre Grenzwerte angepasst. Sie liegen dort um Größenordnungen niedriger. Nun muss auch

Deutschland den nächsten Schritt tun und unterhalb der hier geltenden schwachen Grenzwerte höchsten Schutz gewährleisten.

Nur halbherzig hat die Bundesregierung ein Minimierungsgebot aufgenommen, indem sie im Bereich der Stromleitungen den Stand der Technik fordert, im Bereich des hochfrequenten Mobilfunks aber alles beim Alten lässt. Genaues hat sie hierzu nicht verraten, sondern will dies in einer Verwaltungsvorschrift niederlegen, wann immer sie denn erscheinen möge.

Zudem wurden dem Verordnungsentwurf durch ein Mitglied der eigenen Strahlenschutzkommission eine Reihe handwerklicher Mängel bescheinigt.

Offensichtlich hört die Bundesregierung nur dann auf die eigenen Berater, wenn diese zum Nichtstun raten oder höchstens mehr Forschung bestellen. Das war seit langen Jahren der Standpunkt dieser Kommission. Es wird nun Zeit, dass sie sich bewegt.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 245 vom 27. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2013