Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

UMWELT/932: Gleiche Regeln für Abfallverbrennung - Ökodumping und Schadstoffbelastung verhindern


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1ß. Mai 2012

AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Gleiche Regeln für Abfallverbrennung: Ökodumping und Schadstoffbelastung verhindern



Anlässlich der ersten Lesung des SPD-Antrages "Schadstoffbelastung durch Abfallmitverbrennung senken - Gleiche Bedingungen für Müllverbrennung und Abfallmitverbrennung" erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:

Die Verbrennung von Abfällen in Industrieanlagen (Abfallmitverbrennung) wie zum Beispiel in Kohlekraft- und Zementwerken oder Industrieanlagen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Ausnahmeregelungen erlauben diesen Anlagen, anders als bei der klassischen Müllverbrennung, die strengen Auflagen der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht einhalten zu müssen. So können durch niedrigere Mindesttemperaturen bei der Verbrennung Dioxine und Furane entstehen, die zu einer erheblichen Gefährdung von Mensch und Umwelt führen. Auch dürfen Mitverbrenner bei gefährlichen Stoffen wie Quecksilber und organischen Kohlenstoffen mehr Emissionen ausstossen.

Daneben haben Mitverbrennungsanlagen wegen der Ausnahmetatbestände einen reduzierten Investitions- und Betriebskostenaufwand und können den Müll weitaus kostengünstiger verbrennen. Aufgrund dieses Ökodumpings wandern Abfallströme von technisch ausgereiften Müllverbrennungsanlagen in die schlechter ausgerüsteten Abfallmitverbrennungsanlagen. Damit steigt die Umweltbelastung und die Bürger müssen das Ökodumping durch höhere Abfallgebühren bezahlen.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die Auflagen der Bundesimmissionsschutzverordnung für Müll- und Mitverbrennungsanlagen auf hohem Niveau zu vereinheitlichen und Ausnahmeregelungen kritisch zu prüfen. Im Interesse von Mensch und Umwelt müssen für alle Müllverbrennungsanlagen gleich hohe Sicherheitsstandards und Auflagen gelten. Finanzielle Vorteile auf Kosten von Gesundheit und Ökodumping darf es nicht geben.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 531 vom 10. Mai 2012
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2012