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UMWELT/922: Rücknahmepflicht für Alt-Energiesparlampen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 29. März 2012

AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Rücknahmepflicht für Alt-Energiesparlampen



Zur 1. Lesung des SPD-Antrags "Rücknahmepflicht der Händler für Alt-Energiesparlampen durchsetzen" erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:

Mit dem vorliegenden Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine zügige Rücknahmepflicht des Handels für Alt-Energiesparlampen einzuführen. Aufgrund der Tatsache, daß die Energiesparlampe Quecksilber enthält, darf sie nicht zusammen mit dem Hausmüll, sondern muß als Sondermüll entsorgt werden.

Mit dem schrittweisen EU-Glühlampenausstieg wird der Verkauf der Energiesparlampen und somit auch die Zahl der zu entsorgenden Alt-Energiesparlampen steigen. Ein großer Anteil von Alt-Energiesparlampen landet derzeit in der Grauen Tonne oder im Altglas, obwohl sie über den Sondermüll gesammelt und entsorgt werden müssen.

Künftig ist zu erwarten, daß noch mehr defekte Energiesparlampen im Hausmüll enden, da der bisherige Entsorgungsweg über die kommunalen Wertstoffhöfe umständlich und aufwendig ist, was die derzeitige geringe Sammelquote von 37 Prozent verdeutlicht. Des Weiteren sind die Beschäftigten beim Glasrecycling Gesundheitsgefährdungen durch falsch entsorgte Energiesparlampen ausgesetzt.

Deshalb sehen wir als SPD-Bundestagsfraktion das derzeit geltende freiwillige Rücknahmesystem als gescheitert an. Es ist zu lückenhaft und zu kompliziert.

Künftig sollen überall dort, wo Energiesparlampen verkauft werden, gebrauchte Energiesparlampen zurückgegeben werden können. Eine Rücknahmepflicht des Handels bedeutet einen besseren Schutz für Mensch und Umwelt und garantiert ein flächendeckendes und verbraucherfreundliches Rücknahmesystem.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 362 vom 29. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2012