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UMWELT/1142: Schlachtung trächtiger Nutztiere und Betrieb von Pelztierfabriken beenden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. Mai 2017

Arbeitsgruppe: Tierschutzbeauftragte/r

Wir beenden die Schlachtung trächtiger Nutztiere und den Betrieb von Pelztierfabriken


Ute Vogt, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Christina Jantz-Herrmann, Tierschutzbeauftragte:

Heute hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition verabschiedet, mit dem gegen die Schlachtung trächtiger Tiere und den Betrieb von Pelztierfarmen in unserem Land vorgegangen wird.

"Nach anderthalb Jahren hartem Ringen mit der Union ist es endlich soweit - der Deutsche Bundestag hat heute gesetzliche Maßnahmen beschlossen, mit denen dem Schlachten trächtiger Nutztiere und den verbliebenen Pelztierfarmen in unserem Land ein Ende bereitet wird. Bis zuletzt gab es innerhalb der CDU/CSU-Fraktion Widerstand gegen diese Maßnahmen, nicht nur von wirtschaftsnahen Abgeordneten. Der erzielte Kompromiss wurde hart von der SPD-Bundestagsfraktion erkämpft. Wir bringen den Tierschutz konkret voran und nebenbei tragen wir zur Ehrenrettung von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt bei. Der Minister hatte die Vorhaben nämlich medienwirksam angekündigt, brauchte dann aber die Untersetzung der SPD-Bundestagsfraktion, damit sie umgesetzt werden.

Das Gesetz von den Regierungsfraktionen gemeinsam eingebrachte Gesetz soll dafür sorgen, dass bereits schmerzempfindliche Tierföten nicht mehr leidvoll bei der Schlachtung des betäubten Muttertieres verenden. Bislang war eine solche Praxis rechtlich erlaubt, weil Säugetiere erst ab der Geburt unter den Schutz des Tierschutzgesetzes fallen. Diese Lücke wollen wir schließen, indem Säugetiere, die als Nutztiere gehalten werden, im letzten Drittel der Trächtigkeit gar nicht erst zum Schlachthof transportiert werden dürfen. Ausgenommen von der Regelung werden Schafe und Ziegen, denn die Rahmenbedingungen sind grundlegend anders als bei der Haltung von Rindern und Schweinen. Deshalb wird das Bundeslandwirtschaftsministerium nun Untersuchungen veranlassen, damit auf Grund der Ergebnisse über die Aufnahme von Schafen und Ziegen in das Gesetz entschieden werden kann.

Pelztierfarmen können aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht einfach gesetzlich geschlossen werden. Der Entwurf verbietet die Pelztierzüchtung nunmehr, räumt aber ein, dass sie, wenn hohe Ansprüche an eine artgerechte Tierhaltung erfüllt werden, befristet erlaubt werden dürfen. Die deutschen Pelztierfabriken mit ihrer grausamen Tierhaltung sind künftig Vergangenheit. Die Privathaltung von Pelztieren bleibt von diesen Regelungen unberührt."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 287 vom 18. Mai 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2017

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