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UMWELT/1139: Einheitliches Strahlenschutzrecht großer Erfolg


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. April 2017

Arbeitsgruppen: Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

Einheitliches Strahlenschutzrecht großer Erfolg


Hiltrud Lotze, zuständige Berichterstatterin der AG Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit;
René Röspel, zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung:

Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung wird das bisher aufgesplitterte Strahlenschutzrecht in einem Gesetz zusammengefasst. Damit wird der Strahlenschutz verbessert, übersichtlicher und vollzugsfreundlicher gestaltet. Unnötige bürokratische Hemmnisse werden abgebaut. Darüber hinaus werden der Anwendungsbereich erheblich erweitert, Vorsorgestandards erhöht und klinische Studien unterstützt.

"Das neue Strahlenschutzgesetz führt die Röntgen- und die Strahlenschutzverordnung zusammen und erleichtert damit den Landesbehörden den Vollzug erheblich. Außerdem wird europäisches Recht umgesetzt und die Standards, zum Beispiel für die Belastung durch Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen erhöht. Radon ist ein natürlich vorkommendes Edelgas, das nach Tabakrauch als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs gilt. Bei Überschreitung der im Gesetz festgelegten Referenzwerte in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen müssen künftig Schutzmaßnahmen unternommen werden, um den Radonaustritt zu erschweren und Bürgerinnen und Bürgern besser zu schützen.

Der radiologische Notfallschutz zur Bewältigung von Katastrophen in kerntechnischen Anlagen wird weiterentwickelt. Abgestimmte Notfallpläne von Bund und Ländern decken sowohl Unfälle in Atomkraftwerken im In- und Ausland als auch regionale Unfälle, wie zum Beispiel Transportunfälle ab. Der Rahmen für den Umgang mit radioaktiven Altlasten, die zum Beispiel beim Rückbau von Atomkraftwerken entstehen, wird geregelt. Details müssen in einer noch folgenden Rechtsverordnung festgelegt werden.

Darüber hinaus hat sich die SPD-Bundestagsfraktion erfolgreich für eine Verbesserung der Bedingungen für klinische Studien in Deutschland eingesetzt. Für die Genehmigung von klinischen Studien mit ionisierender Strahlung sind in Zukunft feste Fristen oder Anzeigeverfahren vorgesehen, wenn sie lediglich der Begleitdiagnostik dienen - eine Forderung, für die wir uns seit Jahren stark gemacht haben. Der Schutz der Patientinnen und Patienten und die Stärkung des deutschen Forschungsstandortes schließen sich nicht aus."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 234 vom 28. April 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2017

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