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UMWELT/1135: Klärschlammverordnung schränkt Ausbringung von Klärschlämmen zu Düngezwecken stark ein


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 10. März 2017

Arbeitsgruppe: Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Klärschlammverordnung schränkt Ausbringung von Klärschlämmen zu Düngezwecken stark ein Novelle der Klärschlammverordnung schränken wir die Ausbringung von Klärschlämmen zu Düngezwecken stark ein


Michael Thews, zuständiger Berichterstatter:

Mit der Novelle der Klärschlammverordnung schränken wir die Ausbringung von Klärschlämmen zu Düngezwecken stark ein und setzen damit eine Vorgabe des Koalitionsvertrages um. Die bodenbezogene Klärschlammverwertung hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Akzeptanz und Bedeutung verloren.

"Der Bundestag hat die Neuordnung der Klärschlammverordnung beschlossen. Damit wird die Ausbringung von Klärschlämmen als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen weitgehend eingeschränkt und gleichzeitig die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor eingeführt.

Klärschlamm enthält eine ganze Reihe wertvoller Pflanzennährstoffe, insbesondere Phosphor, ist aber gleichzeitig mit zahlreichen anorganischen und organischen Schadstoffe belastet. Darüber hinaus sind im Klärschlamm Krankheitserreger, Arzneimittelrückstände und Mikroplastik enthalten. Dass die Schadstoffe in den Nahrungskreislauf gelangen können, ist nicht auszuschließen. Mikroplastik gelangt zudem über Gewässer in die Meere und verursacht dort große Umweltprobleme. Diese Gefahren müssen gestoppt werden. Gleichzeitig verhindern die im Entwurf vorgesehenen Übergangszeiten radikale Brüche und ermöglichen eine technologieoffene Entwicklung mit bekannten und neuen Verfahren zur Phosphorrückgewinnung.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es nach langjähriger Debatte endlich gelungen ist, eine richtungsweisende Neuordnung der Klärschlammverwertung auf den Weg zu bringen. Dies ist ein notwendiger und richtiger Schritt auf dem Weg in eine wirkliche Kreislaufwirtschaft bei der Verwertung von Klärschlamm."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 119 vom 10. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2017

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