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UMWELT/1132: Neue Lärmschutzregelungen für Sportanlagen fördern das Miteinander


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. Januar 2017

Arbeitsgruppen: Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Sport

Neue Lärmschutzregelungen für Sportanlagen fördern das Miteinander


Ulli Nissen, zuständige Berichterstatterin der AG Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit;
Michaela Engelmeier, sportpolitische Sprecherin:

Mit der heute beschlossenen Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung sichern wir den Trainings- und Spielbetrieb auf den städtischen Sportanlagen. Unter anderem werden die Lärmgrenzwerte an Wochenenden und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr und werktags von 20 bis 22 Uhr um fünf Dezibel (dB) angehoben.

"Mit der Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung lösen wir einen jahrlangen Konflikt zwischen Sportvereinen und Anwohnern - zwischen dem Vereinssport in der Stadt und dem Ruhebedürfnis der Anwohner.

Deren Klagen hatten vermehrt dazu geführt, dass Sportvereine ihren Trainings- und Spielbetrieb deutlich einschränken mussten. Das ist eine Entwicklung, die wir nicht wollen. Vereinssport ist wichtig für die Gesundheit. Sport verbindet. Sport bringt unterschiedlichste Menschen verschiedenster Herkunft zusammen.

Konkret bedeutet die Neuregelung, dass die Lärmgrenzwerte an Wochenenden und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 22 Uhr werktags um 5 dB angehoben werden und somit an die tagsüber geltenden Werte angepasst werden. Dies ist eine wirkliche Verbesserung für den Vereinssport, eine wirkliche Verbesserung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Denn Sporttreiben gehört zum urbanen Leben dazu.

Auch für Sportanlagen, die vor 1991 gebaut wurden, schaffen wir Sicherheit. Es wird nun klar definiert, welche baulichen Maßnahmen, sie durchführen können, ohne dass sie ihren sogenannten Altanlagenbonus verlieren. Die Modernisierungsmaßnahmen führen nicht zum Verlust der alten und damit um fünf dB höheren Lärmgrenzwerte. Der bestehende Sportbetrieb kann auch nach der Modernisierung uneingeschränkt fortgesetzt werden."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 41 vom 26. Januar 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2017

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