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UMWELT/1115: Intensivtierhaltung - mehr Mitsprache für Kommunen und mehr Umweltschutz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. August 2016

Arbeitsgruppe: Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Intensivtierhaltung: mehr Mitsprache für Kommunen und mehr Umweltschutz


Matthias Miersch, umweltpolitischer Sprecher;
Michael Groß, wohnungs- und baupolitischer Sprecher:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, den Kommunen über das Bauplanungsrecht bessere Steuerungsmöglichkeiten einräumen zu wollen, um landwirtschaftliche Großanlagen vor Ort zu genehmigen. So erhalten sie künftig mehr Mitspracherechte. Wir wollen einen gesellschaftlichen Konsens, um zeitgemäße moderne Landwirtschaft mit Bürgerinteressen, Tier- und Umweltschutz in Einklang zu bringen.

"Ein Weiter-so in der Intensivtierhaltung führt zu einer massiven Beeinträchtigung von Mensch und Umwelt und läuft dem Tierwohl entgegen. Der Vorstoß von Barbara Hendricks ist geeignet, um die negativen Auswirkungen von Intensivtierhaltungsanlagen zu begrenzen, Anwohner früh und stärker in die Planungen einzubinden und die Gemeinden in ihrer Planungshoheit zu stärken. Wir erwarten, dass Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt die Vorschläge nicht blockiert, sondern sich konstruktiv mit ihnen auseinandersetzt.

Industrielle Massentierhaltung steht seit langem in der Kritik, insbesondere die negativen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt. Die intensive Tierhaltung hat erheblichen Einfluss auf die Entstehung von Feinstaub und Treibhausgasen, auf die zunehmende Umweltbelastung durch Stickstoffemissionen, Tierarzneimittel und Gerüche.

Darüber hinaus gibt es wenige Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger vor Ort mitzuentscheiden, ob sie eine Massentierzucht in ihrer Region zulassen wollen oder nicht. Nach geltendem Recht sind landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen privilegiert, sie erhalten auch ohne Bebauungsplan eine Genehmigung, wenn der Betreiber ausreichende Flächen hat, um Futter selbst produzieren zu können. Bisher ist es aber egal, ob er das tut oder Futter importiert oder aber Flächen nur für Genehmigungsverfahren pachtet.

Hier setzen die Vorschläge von Barbara Hendricks an. Große Tierhaltungsanlagen werden künftig nur noch zugelassen, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan erlässt. So können Nutzungskonflikte innerhalb einer Gemeinde vermieden und Transparenz sichergestellt werden. Durch Änderungen beim Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt. Die bisherige Praxis, dass Investoren ihre Großanlage in kleine Ställe aufteilen, um so die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen, soll abgeschafft werden."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 488 vom 25. August 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. August 2016

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