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UMWELT/1109: Fracking - Gesetzentwurf jetzt rasch verabschieden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 16. Juni 2016

Fracking: Gesetzentwurf jetzt rasch verabschieden


Ute Vogt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Die Erdgasindustrie hat angekündigt, dass sie ihr freiwilliges Fracking-Moratorium nicht weiter fortführt und stattdessen auf Bearbeitung und Genehmigung ihrer Anträge besteht. Die Unternehmen wollen Gasförderung per Fracking nach aktueller Rechtslage. Dieses Szenario war zu befürchten. Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland erlaubt. Dabei wird nicht zwischen "konventionellem" und "unkonventionellem" Fracking differenziert. Unternehmen wollen mit ihrem Knowhow und ihrer Technologie Geld verdienen, natürlich nach Recht und Gesetz. War ernsthaft zu erwarten, dass die Unternehmen "einfach so" auf ihr Recht verzichten? Wer je an der Notwendigkeit eines Gesetzes gezweifelt hat, wird jetzt eines besseren belehrt.

"Zur Entstehung: Die Koalitionsverhandlungen haben gezeigt, dass mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU ein generelles Fracking-Verbot nicht zu machen ist. Deshalb musste ein Kompromiss gefunden werden. Nach zähem Ringen innerhalb der Koalition haben daraufhin Umwelt- und Wirtschaftsministerium einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt und vor über einem Jahr im Deutschen Bundestag eingebracht.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Er regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards des seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Frackings werden erheblich verbessert. Unkonventionelles Fracking wird verboten. Es würden lediglich wenige Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen.

Für die SPD ist klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Das bekommen wir aber nur mit dem vorliegenden Gesetz.

Ein Scheitern des Gesetzes hätte Fracking mit umweltschädlichen Methoden und umwelttoxischen Stoffen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Folge. Die Entscheidung über eine Zulassung von Fracking würden weiterhin Bergbehörden treffen. Und deren Spielraum ist sehr begrenzt. Die Behörden werden die Anträge der Industrie nach derzeitiger Rechtslage genehmigen müssen. An diesem Punkt sind sich sämtliche Experten ausnahmsweise mal einig.

Um das von der Industrie angedrohte Szenario zu verhindern gibt es nur eine Möglichkeit: Bundestag und Bundesrat müssen das vorliegende Gesetz jetzt rasch verabschieden. Sonst wird die Industrie sehr bald mit 40 Jahre alten Umwelt-Standards fracken."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 366 vom 16. Juni 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2016

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