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UMWELT/1040: Niederlande dürfen deutsche Fracking-Gesetzgebung nicht konterkarieren


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 2. Juni 2014

Arbeitsgruppe: Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Niederlande darf deutsche Fracking-Gesetzgebung nicht konterkarieren



Matthias Miersch, umweltpolitischer Sprecher,
Frank Schwabe, stellvertretender umweltpolitischer Sprecher:

Laut Presseberichten planen die Niederlande im Grenzgebiet zu Deutschland Schiefergas durch die umstrittene Fracking-Methode zu gewinnen. Dabei ist nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung - insbesondere bei der Schiefergasförderung - eine Technologie mit erheblichem Risikopotenzial.

"Durch die Aktivitäten in den Niederlanden darf die Gesetzgebung in Deutschland nicht konterkariert werden. In Deutschland soll Fracking im Schiefergestein bis auf weiteres nicht erlaubt werden. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt.

Diese Unsicherheiten werden auch noch viele Jahre bestehen. Wir erwarten, dass die Niederlande nichts unternehmen, was das Grundwasser in Deutschland gefährden könnte. Auch in der konventionellen Erdgasförderung müssen die Regeln für den Einsatz von Fracking verschärft werden. Der Umgang mit Lagerstättenwasser sowie Abfackeln muss neu geregelt werden. Die Bergschadenshaftung muss auf die Erdgasförderung ausgeweitet werden, da Erdbeben aufgetreten sind, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Erdgasförderung verursacht wurden."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 317 vom 2. Juni 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2014