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SOZIALES/2792: Heimkostenbeteiligung für kleine und mittlere Einkommen abgeschafft


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. November 2019

Arbeitsgruppe: Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Heimkostenbeteiligung für kleine und mittlere Einkommen abgeschafft


Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Gestern wurde im Bundestag das Angehörigenentlastungsgesetz verabschiedet. Damit helfen wir Familienangehörigen von pflegebedürftigen Menschen. Konkret sind das zwei Personengruppen: Eltern von Kindern über 18 Jahren, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung in Wohneinrichtungen untergebracht sind und Kinder, deren Eltern in Pflegeeinrichtungen leben. Bisher war es so, dass für die Kinder beziehungsweise die pflegebedürftigen Eltern Teile der Unterbringung von der Familie bezahlt werden mussten.

"Das ist eine Situation, die vor allem die niedrigen und mittleren Einkommen massiv belastet hat, deshalb wird hier nun konkret Abhilfe für die geschaffen, die auch ohne solche belastenden Situationen schon kämpfen müssen, um über die Runden zu kommen.

Konkret ändert sich nun: Der Kostenanteil für Eltern über 18-jähriger pflegebedürftiger Kinder sowie der Kostenanteil für Familien, wenn Opa oder Oma in eine Pflegeeinrichtung müssen, wird nur noch für Menschen fällig, die ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro haben. Alle, die weniger verdienen, müssen künftig nicht mehr für die Unterbringung und Pflege ihrer Angehörigen zahlen. Damit geben wir Familien in schwierigen Situationen und auch in emotional belastenden Zeiten zumindest finanzielle Stabilität.

Damit haben wir einen riesigen Schritt gemacht, um das Land wieder ein Stück sozialer, gerechter und solidarischer zu gestalten."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. November 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2019

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