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SOZIALES/2613: Ein Meilenstein für Alleinerziehende


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 7. März 2017

Arbeitsgruppe: Kommunalpolitik

Ein Meilenstein für Alleinerziehende>


Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher;
Ulrike Gottschalck, zuständige Berichterstatterin:

Eine Familie ernähren und für die Kinder da sein - diese Aufgaben ohne Partner zu bewältigen, ist eine riesige Herausforderung, der sich Alleinerziehende tagtäglich stellen müssen. Wenn dann der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, wird die Situation leicht zur Armutsfalle. Um das zu verhindern, erweitern wir den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende.

"Alle Sachverständigen bei der gestrigen Anhörung begrüßten die geplante Reform. Die meisten Alleinerziehenden sind auf die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Partners oder ihrer Ex-Partnerin finanziell angewiesen. Häufig werden die Unterhaltszahlungen jedoch nicht oder nur teilweise geleistet. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durchgesetzt und eine erhebliche Verbesserung für die Alleinerziehenden und ihre Kinder erreicht. Zukünftig wird die Dauer verlängert, für die Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss beziehen können: die bisherige Höchstbezugsdauer von sechs Jahren wird abgeschafft und die Leistung auf Kinder bis zum 18. Geburtstag ausgeweitet. Davon werden schätzungsweise 120.000 Kinder profitieren.

Der Gesetzentwurf ist seit mehreren Wochen in der Diskussion. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses verursacht nämlich Kosten bei Bund, Ländern und Kommunen in Millionenhöhe. Überdies entstehen bei den Kommunen erhebliche Personal- und Verwaltungskosten, die bislang nicht hinreichend abgedeckt werden. Deswegen ist es gut, dass der Bund seine Beteiligung an der Finanzierung auf 40 Prozent erhöht. Die Länder müssen sich ebenfalls angemessen beteiligen. Die Bundesregierung wird dem Bundestag in der nächsten Legislaturperiode einen Bericht zu den Auswirkungen der Reform vorlegen."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 102 vom 7. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2017

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