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SOZIALES/2491: Prostituiertenschutzgesetz - Prüfung der Einsichtsfähigkeit ist vom Tisch



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 2. Februar 2016

Arbeitsgruppe: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Prostituiertenschutzgesetz: Prüfung der Einsichtsfähigkeit ist vom Tisch

Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regulierung der Prostitution kommt voran. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, den Bundesländern entgegenzukommen. Indem die Umsetzungsfristen im Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) verlängert wurden, ermöglichen wir den Ländern mehr Zeit zum Aufbau der behördlichen Strukturen.

"Für die SPD-Bundestagsfraktion sind die Erlaubnispflicht für Bordelle sowie die Zuverlässigkeitsprüfung von Betreibern die Stellschrauben, um für gute Arbeitsbedingungen in der Prostitution zu sorgen.

Die geplante Anmeldepflicht für alle Prostituierten dient aus unserer Sicht dem Zweck, den Prostituierten den Zugang zu Hilfsangeboten zu bahnen und sie über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Ganz sicher soll das Anmeldeverfahren von den Prostituierten nicht als Gängelung empfunden werden und zu weiterer Kriminalisierung führen. In den Verhandlungen mit der Union war das für die SPD-Bundestagsfraktion stets der rote Faden - mit Erfolg: Wir haben die von der Union vorgesehenen Zwangsuntersuchungen ebenso gekippt wie die Einführung eines Mindestalters von 21 Jahren. Auch die ursprünglich vorgesehene Prüfung der Einsichtsfähigkeit von Prostituierten als Voraussetzung für deren Anmeldung ist vom Tisch. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte diesen Punkt ebenso wie die Länder immer wieder kritisiert, weil eine solche Prüfung bei den Behörden zu enormer Rechtsunsicherheit geführt hätte. Davon unabhängig hätte sie die Prostituierten dem behördlichen Ermessen überlassen.

Ebenso verabredet wurde zwischen den Koalitionsfraktionen ein fester Zeitplan für das parlamentarische Verfahren. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag zügig abzuschließen. Die laufende Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf kann nun zu Ende geführt werden.

Laut Koalitionsvertrag wollten SPD und Union 'das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich verbessern'. Es war von Beginn an erklärtes Ziel der Koalition, den zu regulierenden Bereich und den strafrechtlich relevanten Bereich voneinander zu trennen. Gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution werden derzeit im Bundesjustizministerium erarbeitet."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 63 vom 2. Februar 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2016

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