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SOZIALES/2464: EU-Mobilitätsrichtlinie stärkt betriebliche Altersversorgung



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 16. Oktober 2015

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

EU-Mobilitätsrichtlinie stärkt betriebliche Altersversorgung

Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

Die betriebliche und tarifvertraglich abgesicherte Altersversorgung ist aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die beste Form der privaten und zugleich kollektiven Altersversorgung.

"Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie, welches in erster Lesung behandelt wurde, werden wesentliche Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel erzielt. So soll unter anderem die Unverfallbarkeit der Ansprüche nun schon nach drei Jahren durchgehender Beschäftigung in einem Betrieb erreicht werden. Außerdem wird das Mindestalter für den Erhalt der Versorgungszusage bei einem Arbeitgeberwechsel von 25 auf 21 Jahre gesenkt. Das kommt vor allem jungen mobilen Arbeitskräften zugute und wird damit für eine deutliche Aufwertung der Betriebsrenten sorgen.

Derzeit haben erst 60 Prozent der Beschäftigten einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Dabei hängt die Verbreitung stark von der Betriebsgröße und der Branche ab. Bei großen Betrieben ab 1.000 Beschäftigten gibt es nahezu für alle ein Angebot, im Handwerk profitiert dagegen nur jeder Zehnte von betrieblicher Altersversorgung. Im Koalitionsvertrag haben wir daher vereinbart, Voraussetzungen zu schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden. Das muss der nächste Schritt sein. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird an diesem Thema gearbeitet."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 727 vom 16. Oktober 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2015

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