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SOZIALES/2366: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss verbessert werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. Dezember 2014

Arbeitsgruppe: Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss verbessert werden



Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung:

Der am 3. Dezember jährlich stattfindende Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen trägt dazu bei, auf die Lebenssituation der über 9,6 Millionen in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Zugleich erinnert er an die gesellschaftliche Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack nutzt diesen Tag, um die aus ihrer Sicht bestehenden Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz in einem Eckpunktepapier vorzustellen.

"Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Allein in Deutschland sind es rund 17 Millionen Erwachsene, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben, davon 9,6 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Sie alle haben ein Recht auf Gleichberechtigung, Teilhabe und Selbstbestimmung. Sowohl durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 als auch vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Grundgesetzes hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, diese Rechte anzuerkennen und umzusetzen.

Die Lebensrealität vieler Menschen mit Behinderungen liegt jedoch weit entfernt von dem im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Idealzustand. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es gelungen ist, nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen im Koalitionsvertrag aufzunehmen. Neben Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte zu stärken und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu etablieren.

Das bedeutendste und ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt besteht sicherlich in der Reform der Eingliederungshilfe. Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz wollen wir diese zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Wir setzen uns dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können.

Hierzu zählt für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch, dass die Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert gestaltet werden. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand. Diese und weitere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz wurden nun in Form eines Eckpunktepapiers veröffentlicht. Das Papier ist auf der Webseite der SPD-Bundestagsfraktion unter folgendem Link [1] einsehbar.

[1] Eckpunktepapier
http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/eckpunktepapier_kerstin_tack_bundesteilhabegesetz_stand_01_12_2014.pdf

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 785 vom 1. Dezember 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2014