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SOZIALES/2287: Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten wird rasch und unbürokratisch erfolgen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 9. Mai 2014

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten wird rasch und unbürokratisch erfolgen



Kerstin Griese, zuständige Berichterstatterin:

Die rückwirkende Auszahlung der Ghetto-Renten wird noch in diesem Jahr unbürokratisch und rasch möglich gemacht. Endlich erreichen wir damit eine Verbesserung für die hochbetagten Menschen, die während der nationalsozialistischen Willkürherrschaft in Ghettos unter schwersten Bedingungen gearbeitet haben.

"Bereits 2002 hatte der Bundestag beschlossen, den Menschen, die in vom NS-Regime errichteten Ghettos arbeiten mussten, Renten ab dem Jahr 1997 zu zahlen. Das Antragsverfahren war aber so unzureichend und restriktiv, dass bis 2009 rund 90% der Anträge abgelehnt wurden. Erst 2009 bewirkte das Bundessozialgericht mit einer veränderten Rechtsprechung, dass deutlich mehr Renten bewilligt und ausgezahlt wurden. Allerdings galt für die Antragsteller die im Sozialrecht verankerte Rückwirkungsfrist von vier Jahren. Diese Rückwirkungsfrist führte dazu, dass Renten erst ab dem Jahr 2005 gezahlt wurden. Als Ausgleich für diesen späteren Rentenzugang wurden Zuschläge gezahlt. Dieses Verfahren empfanden die Betroffenen, die ihre Anträge wesentlich früher gestellt hatten, als große Ungerechtigkeit.

Mit dem jetzt von Ministerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzesentwurf entfällt die Rückwirkungsfrist von vier Jahren. Damit können in Zukunft alle ehemaligen Ghettoarbeiter und -arbeiterinnen ihre Renten ab Juli 1997 erhalten. Alle Betroffenen sollen zwischen zwei Optionen wählen können: Nachzahlung der Rente oder die bisherige Rente mit Zuschlägen. Die Rentenversicherung wird alle Betroffenen in ihrer Landessprache darüber informieren, damit eine individuelle Entscheidung möglich ist.

Außerdem wird die Antragsfrist aufgehoben, so dass die betroffenen Holocaust-Überlebenden auch weiterhin Renten beantragen können.

Jetzt wird endlich, nach allzu langer Zeit, die rückwirkende Auszahlung der Ghetto-Renten ab 1997 möglich, so wie es das Gesetz ursprünglich vorgesehen hatte.

Unsere Geschichte verpflichtet uns zu besonderer Aufmerksamkeit und Verantwortung den Überlebenden gegenüber, deren Leid bis heute Folgen zeigt."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 263 vom 9. Mai 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2014