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SOZIALES/2135: CDU gibt einheitliches Rentenrecht auf


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. Juni 2013

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

CDU gibt einheitliches Rentenrecht auf



Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Angleichung der Ost-Renten erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner: Mit der Union wird es keine Angleichung der Ost-Renten geben. So ist es im Wahlprogramm von CDU/CSU beschlossen. Wahrscheinlich das einzige Wahlversprechen, das sie einhalten können.

Obwohl im Koalitionsvertrag festgeschrieben, hat Schwarz-Gelb in dieser Legislatur keinen Finger gerührt, um das Rentenrecht 23 Jahre nach der Wiedervereinigung zu vereinheitlichen. In ihrem Wahlprogramm wird jedweder Gestaltungsanspruch gleich völlig aufgegeben: Das Problem der Rentenangleichung werde sich schon selbst lösen.

Die Union verkauft die Wählerinnen und Wähler in den neuen Ländern damit für dumm.

Wie die Union eine Angleichung nach geltendem Recht erreichen will, weiß sie aber anscheinend auch nicht. Daher ein kleiner Tipp: Helfen würde ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn. Eine kürzlich veröffentlichte Studie kam zu dem Ergebnis, dass eine Mindestlohneinführung zu einer Angleichung der Renten im Bundesgebiet um 2,8 Prozentpunkte führt. Damit wäre bereits ein großer Schritt getan. Ein solcher Mindestlohn ist bei CDU/CSU aber nicht vorgesehen.

Abgesehen davon ist ein einheitliches Rentenrecht mehr als 20 Jahre nach der Einheit eine Frage der Gerechtigkeit. Wir werden deshalb ein einheitliches Rentenrecht stufenweise bis 2020 per Gesetz einführen. Außerdem werden wir sofort dafür sorgen, dass die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und des Wehr- und Zivildienstes im Osten nicht mehr zu niedrigeren Rentenanwartschaften als im Westen führen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 814 vom 28. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2013