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SOZIALES/1845: Wiedergutmachung und Ghetto-Rente - Rentenzahlungen ab 1997 ermöglichen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. Juni 2012

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Wiedergutmachung und Ghetto-Rente - Rentenzahlungen ab 1997 ermöglichen



Zur Überweisung des Antrags "Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen" von SPD und GRÜNEN (17/10094) erklären die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und der zuständige Berichterstatter Anton Schaaf:

Die SPD-Bundestagsfraktion möchte mit dem Antrag erreichen, dass Personen, die eine Rente fristgerecht beantragt haben, diese auch wie im Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) vorgesehen ab 1997 erhalten. Der lange Klärungsprozess sowie das Arbeitsaufkommen bei den zuständigen Gerichten hat zu einer nicht hinnehmbaren Ungleichbehandlung der Berechtigten geführt.

Unser Antrag fordert die Bundesregierung auf, Abhilfe zu schaffen. Wir schlagen zwei Wege vor, die beide zielführend sind: Zum einen über das Rentenrecht durch eine Nachzahlung, die jedoch eine Rentenneuberechnung notwendig macht. Zum andern wäre es möglich, über die "Anerkennungsrichtlinie" von 2011 eine Kapitalzahlung zuzuerkennen, die die entgangene Rentenzahlung ausgleicht.

Erst durch das 2002 geschaffene ZRBG können Menschen, die unter dem Naziterror litten und im 2. Weltkrieg in Ghettos gesperrt wurden, ihre Rentenansprüche aus diesen Zeiten geltend machen. Im Jahr 2009 hatte das Bundessozialgericht zudem die Kriterien für die Gewährung einer Rente nach dem ZRBG gelockert und den Rentenversicherungsträgern eine sichere Grundlage für die Beurteilung der Ansprüche gegeben. Zuvor waren rund 90 Prozent der Anträge abgelehnt worden.

Zwei Daten sind dabei wichtig: Das ZRBG hatte bestimmt, dass eine Antragstellung bis zum 30. Juni 2003 eine Rentenzahlung ab 1. Juli 1997 auslöst. Bis heute gibt es allerdings nur 9.500 Fälle, bei denen die Rente tatsächlich ab 1997 gezahlt wird. Nach dem Urteil des BSG von 2009 wurden zwar alle bis dahin abgelehnten Fälle von den Rentenversicherungsträgern überprüft. Die Hälfte der Anträge - rund 25.000 - wurden auch bewilligt, aber nur 3.500 Personen erhalten heute ihre Rente ab 1997. Die weitaus größere Gruppe bekommt ihre Rente erst ab 2005 ausgezahlt, weil die Anträge zunächst bindend abgelehnt wurden und die Rückwirkung nach Paragraf 44 Absatz 4 SGB X auf vier Jahre beschränkt ist. Dies haben viele Betroffene nicht hinnehmen können, sie klagten vielfach. Im Februar diesen Jahres hat das BSG in zwei Einzelfallentscheidungen ein abschließendes Urteil gefällt, dass die vorherrschende Rechtsanwendung aber bestätigt.

Damit liegt es an der Politik, dies wieder zu ändern. Unser Antrag zeigt die Möglichkeiten und Notwendigkeiten auf.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 738 vom 28. Juni 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2012