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RECHT/719: Urteil des Europäischer Gerichtshofs zum Leistungsschutzrecht


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 12. September 2019

Arbeitsgruppen: Recht und Verbraucherschutz, Digitale Agenda, Kultur und Medien

Europäischer Gerichtshof erklärt das Leistungsschutzrecht für nicht anwendbar


Florian Post, zuständiger Berichterstatter der AG Recht und Verbraucherschutz;
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher;
Marianne Schieder, zuständige Berichterstatterin der AG Kultur und Medien:

Der Europäische Gerichtshof hat heute das deutsche Leistungsschutzrecht aufgrund eines Verfahrensfehlers für nicht anwendbar erklärt. Die dieses Jahr verabschiedete EU-Urheberrechts-Richtlinie sieht ein solches Leistungsschutzrecht für die ganze Europäische Union vor. Bei der Umsetzung muss es darum gehen, die Finanzierung von journalistischen Leistungen zu ermöglichen, ohne die Informationsfreiheit und die Linkfreiheit in Frage zu stellen.

"Der Europäische Gerichtshof hat heute das von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung auf den Weg gebrachte Leistungsschutzrecht für Presseverleger aufgrund eines Verfahrensfehlers für nicht anwendbar erklärt. Da es sich um eine Regelung über Dienste der Informationsgesellschaft handelt, hätte diese vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens notifiziert werden müssen.

Auch die neue Urheberrechts-Richtlinie sieht die europaweite Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage vor. Bei der Umsetzung in deutsches Recht muss nun sichergestellt werden, dass Defizite des jetzt nicht mehr anwendbaren deutschen Leistungsschutzrechts ausgeglichen werden. So müssen eine Finanzierung von journalistischen Angeboten ermöglicht und Journalistinnen und Journalisten angemessen an den Erlösen beteiligt werden. Zugleich muss sichergestellt werden, dass die Informationsfreiheit und das Teilen von Links nicht eingeschränkt werden. Auch muss dafür Sorge getragen werden, dass ein solches Leistungsschutzrecht nicht dazu führt, dass die großen Monopolanbieter weiter gestärkt werden. Das deutsche Leistungsschutzrecht hat im Ergebnis dazu geführt, dass Google beispielsweise eine Gratislizenz seitens der in der Verwertungsgesellschaft VG Media organisierten Verlage bekommen hat, während die kleineren Suchmaschinen entsprechende Lizenzen abschließen, oder aber - was eher die Regel ist - die Verlagsinhalte aus ihrem Suchindex verbannen müssen."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. September 2019
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2019

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