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RECHT/631: Verjährung von Verbraucherrechten droht


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. Juli 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Musterfeststellungsklage dringend nötig - Verjährung von Verbraucherrechten droht


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher:

Die betrügerischen Softwaremanipulationen bei Dieselmotoren zeigen, dass Verbraucher zur Durchsetzung ihrer Rechte das Instrument der Musterfeststellungsklage dringend brauchen. Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen und die Musterfeststellungsklage ist dafür das richtige Instrument.

"Drohende Dieselverbote und unzureichende Nachrüstungsmöglichkeiten verursachen bei Autobesitzern erhebliche Schäden und Wertverluste. Damit diese Geschädigten ihre Rechte gegen Autokonzerne auch durchsetzen können, brauchen Verbraucher dringend die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage.

Denn oft fehlen Verbrauchern gegenüber Konzernen die finanziellen Mittel, um sich hochspezialisierte Anwälte und teure Sachverständigengutachten leisten zu können. Gerade beim Diesel-Skandal zeigt sich, dass einzelne Verbraucher ihre Rechte nur schwer alleine gegen Konzerne durchsetzen können. Wenn aber seriöse Verbände wie die Verbraucherzentrale oder eine IHK in Musterverfahren Rechtsfragen oder das Vorliegen von Mängeln klären lassen, können Verbraucher diese Feststellungen der Gerichte aus den Musterverfahren für ihre eigenen Prozesse nutzen.

Justizminister Maas hat einen verbraucherfreundlichen Gesetzesentwurf zur Einführung der Musterfeststellungsklagen vorgelegt. Die Union hat dieses wichtige Verbraucherinstrument leider über Jahre und bis zuletzt blockiert. Die zustimmenden Worte von Ministerpräsident Seehofer sind das übliche folgenlose CSU-Wahlkampfgetöse. Die Dauerblockade der Union führt Verbraucher jetzt in die Verjährungsfalle: Denn für die ersten Geschädigten des Abgasskandals läuft zum Ende des Jahres die Verjährungsfrist aus. Das hat allein die Union zu verantworten."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 452 vom 31. Juli 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2017

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