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RECHT/575: Hinterbliebenenschmerzensgeld kommt endlich


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. November 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Hinterbliebenenschmerzensgeld kommt endlich


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Die Koalitionsfraktionen haben sich in den vergangenen Tagen endlich auf eine gesetzliche Regelung zum Hinterbliebenengeld geeinigt. Damit kann der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode eine Rechtsgrundlage beschließen, mit der das seelische Leid Hinterbliebener durch den Verlust nahestehender Menschen ausgeglichen werden kann.

"Nach heutiger Rechtslage ist es für Hinterbliebene nahezu unmöglich, Entschädigungszahlungen zu erlangen. Das unermessliche Leid beim Tod eines nahestehenden Menschen kann zwar durch Geld niemals aufgehoben werden. Doch um das Leid von Hinterbliebenen zumindest ein Stück weit zu lindern, ist es überfällig, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Hinterbliebene eine Anspruchsgrundlage für Entschädigungszahlungen zu schaffen.

Im neuen Absatz 3 des Paragrafen 844 BGB erhalten Personen, die einen nahestehenden, nicht notwendigerweise verwandten Menschen durch eine Straftat oder einen Unfall verloren haben, einen Entschädigungsanspruch gegen den Schädiger. Auch Mitglieder einer Patchworkfamilie und unverheiratete Partner sind so erfasst. Den Anspruch kann deshalb zum Beispiel auch ein unverheirateter Hinterbliebener gegen einen Unfallverursacher geltend machen, der den Unfalltod seiner langjährigen Partnerin verursacht hat.

Hinterbliebene dürfen nicht mit geringen Summen abgespeist werden. Wir hätten deshalb gern in der Gesetzesbegründung einen Korridor von 30.000 bis 60.000 Euro benannt. Dies wollte die Union nicht. Immerhin wird nun aber auf unseren Vorschlag hin in der Gesetzesbegründung als Orientierung auf Urteile verwiesen, in denen bis zu 25.000 Euro zugesprochen wurden.

Mit diesem Gesetz verhindern wir, dass Hinterbliebene wie etwa diejenigen der Germanwings-Absturzopfer in schweren Zeiten der Trauer in ein unwürdiges Geschacher um ihre Entschädigung eintreten müssen, nur weil eine klare Anspruchsgrundlage fehlt."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 729 vom 26. November 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2016

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