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RECHT/460: Koalition verschlimmbessert Verbraucherschutz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Juni 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Koalition verschlimmbessert Verbraucherschutz



Zur 2./3. Lesung des Regierungsentwurfs über unseriöse Geschäftspraktiken erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Marianne Schieder:

Landesweit beschweren sich Bürgerinnen und Bürgern über unseriöse Inkassounternehmen, über die Belästigung durch unerlaubte Telefonwerbung oder den Abmahnwahnsinn. Die schwarz-gelbe Bundesregierung versucht nun seit Jahren, diesem Missbrauch Herr zu werden. Nun endlich ist soweit, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde abschließend beraten. Zwar hat die Koalition versucht, aufgrund erheblicher Kritik von vielen Seiten, den Verbraucherschutz zu verbessern. Das ist ihr aber nicht gelungen.

Schwarz-Gelb macht an verschiedenen Punkten einen Riesenschritt rückwärts und verschlimmbessert das Gesetz. Zwar soll zur Deckelung von vielfach total überhöhten Abmahnkosten eine Streitwertobergrenze eingeführt werden, durch eine Ausnahmeregelung wird allerdings sofort wieder Tür und Tor geöffnet zur Umgehung dieser Begrenzung. Und neu ist jetzt, dass die Streitwertobergrenze nur noch im außergerichtlichen Verfahren gelten soll. Im gerichtlichen Verfahren soll das Gericht den Streitwert nach freiem Ermessen festsetzen. Damit laufen wir Gefahr, dass alle Abmahnstreitigkeiten vor Gericht landen, damit wieder ordentlich Gebühren kassiert werden können.

Das Gesetz bringt zwar Verbesserungen, lässt aber zu viele Fragen offen, um wirklich für einen umfassenden Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sorgen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 806 vom 27. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2013