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RECHT/429: Bundesregierung wurde erneut eine Lehrstunde in Sachen Grundrechte erteilt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. Februar 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Bundesregierung wurde erneut eine Lehrstunde in Sachen Grundrechte erteilt



Zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über den Auskunftsanspruch von Journalisten gegenüber Bundesbehörden erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Die Bundesregierung hat heute schon wieder von einem Bundesgericht Nachhilfeunterricht bekommen. Bundesinnenminister Friedrich ist mit seinem Versuch, die Pressefreiheit zu beschränken, vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Der Bundesregierung wurde heute eine weitere Lehrstunde in Sachen Grundrechte erteilt. Journalisten werden auch in Zukunft einen Anspruch gegenüber Bundesbehörden auf die Beantwortung ihrer kritischen Fragen haben. Dieses Recht ist geschützt durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Allein der Versuch einen solchen Grundpfeiler unserer Demokratie niederreißen zu wollen, zeigt, dass die Bundesregierung ein falsches Verständnis unserer Grundrechte hat.

Jetzt geht es darum, dies auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen, damit derartige Angriffe auf die Pressefreiheit in Zukunft nicht mehr möglich sind. Hierzu wird die SPD in Kürze initiativ werden.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 193 vom 20. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2013