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RECHT/390: Warnschußarrest - ein Schuß nach hinten


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. Mai 2012

AG Rechtspolitik

Warnschußarrest - ein Schuß nach hinten



Zu der heute im Rechtsausschuß stattgefundenen Anhörung zum Thema Warnschußarrest erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Die Anzahl der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen ist seit Jahren rückläufig. Seit langem unbestritten ist, daß eine Erhöhung der Strafandrohung keine Kriminalität verhindert. Kriminologen sind sich einig darüber, daß die Rückfallquote mit der Dauer der Inhaftierung steigt.

Vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar legen die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf (Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten) vor, der Strafverschärfungen im Bereich des Jugendstrafrechts vorsieht. Es verwundert nicht, daß der Entwurf in der Anhörung des Rechtsausschusses von der Mehrheit der Sachverständigen kritisiert wurde.

Der Warnschußarrest und die Erhöhung der Höchststrafe bei Heranwachsenden liefen dem Ziel des Jugendstrafrechts zuwider, erneuten Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden entgegenzuwirken. Gegen den Warnschußarrest spreche insbesondere die Rückfallquote. Bei Jugendlichen, die zu einem Arrest verurteilt wurden, ist diese nämlich um rund zehn Prozent höher als bei den zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung Verurteilten. Der von uns benannte Sachverständige Professor Pfeiffer begründete dies damit, im Jugendarrest erhielten die Jugendlichen "eine Fortbildung in der Anwendung krimineller Methoden". Ein anderer Sachverständiger nannte es "negatives Lernen in der Subkultur".

Möge die Anhörung der Koalition als Warnschuß dienen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 580 vom 23. Mai 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2012