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KULTUR/313: Kultur- und Freizeitbranche retten


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 22. April 2020

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Kultur- und Freizeitbranche retten


Johannes Fechner, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz,
Karl Lauterbach, zuständiger Berichterstatter:

Viele Veranstalter von Konzerten oder Sportevents sind durch die Covid-19-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten. Wir lassen sie nicht allein: Veranstalter müssen künftig bei ausgefallenen Events nicht den Eintrittspreis erstatten, sondern können Gutscheine ausgeben. Der Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrechtwird wird heute in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten.

"Die Veranstalter von Konzerten, Sportevents und Freizeitveranstaltungen sind eine großartige Bereicherung für unsere Kulturlandschaft, die wir nicht verlieren wollen wegen der Corona-Pandemie. Um die Liquidität der Veranstalter zu sichern, werden wir Veranstaltern ermöglichen, statt den Eintrittspreis zu erstatten einen Gutschein auszugeben. Lösen sie ihren Gutschein nicht ein, haben sie ab Januar 2022 Anspruch auf Auszahlung des bezahlten Ticketpreises.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, die Auszahlung des Gutscheinwertes sofort zu verlangen, wenn ihnen die Annahme des Gutscheins aufgrund ihrer persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist. Im Parlamentarischen Verfahren werden wir prüfen, ob die Härtefallregelung noch präzisiert werden muss. Zudem muss klar sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Handhabung der Gutscheine die größtmögliche Entscheidungsfreiheit haben. Wir wollen deshalb im Gesetz klarstellen, dass die Gutscheine nicht personengebunden sein dürfen und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gedrängt werden dürfen, die Gutscheine einzulösen.

Durch die Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote mussten lange geplante Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen abgesagt und viele Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Die Veranstalter und Betreiber wären in der Folge mit einem erheblichen Liquiditätsabfluss konfrontiert. Durch die gleichzeitig entstehenden Einnahmeverluste bedeutet dies für viele eine die Existenz bedrohende Situation.

Mit diesem Gesetz helfen wir auch vielen Künstlern, Sportlern und Mitarbeitern in der Veranstaltungsbranche, weil wir den Veranstaltern finanzielle Mittel erhalten, mit denen sie Ersatzevents und neue Veranstaltungen organisieren können."

Copyright 2020 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. April 2020
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2020

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