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INNEN/2682: IT-Sicherheitsgesetz wichtiger Schritt in Richtung Schutz von IT-Infrastrukturen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 17. Dezember 2014

Arbeitsgruppe: Inneres

IT-Sicherheitsgesetz wichtiger Schritt in Richtung Schutz von IT-Infrastrukturen



Gerold Reichenbach, zuständiger Berichterstatter:

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes beschlossen. Auf umstrittene Regelung zur unverhältnismäßigen Speicherung von Nutzungsdaten durch Telemediendiensteanbieter konnte im Rahmen der Ressortabstimmung verzichtet werden.

"Der ursprüngliche Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes sah eine Erlaubnis für alle Web-Seitenanbieter zur umfangreichen Erhebung von Nutzungsdaten ohne konkreten Anlass vor. Der Sicherheitsgewinn einer solchen umfangreichen Erlaubnis ist fraglich, die Streichung der vorgeschlagenen Regelung im Rahmen der Ressortabstimmung insofern zu begrüßen.

Insgesamt kommen wir mit einem IT-Sicherheitsgesetz dem Ziel, eine deutliche Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme in Deutschland, mehr IT-Sicherheit bei Unternehmen und einen verbesserten Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet zu erreichen, ein ganzes Stück näher.

Wir sind zunehmend von der Sicherheit technischer Strukturen abhängig. Umso wichtiger ist es, dass wir anlässlich der anstehenden parlamentarischen Beratungen auch die Frage diskutieren, welcher weiteren Schritte es zur Verbesserung der IT Sicherheit bedarf."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 839 vom 17. Dezember 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2014


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