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GESUNDHEIT/856: E-Health-Gesetz soll Patientenrechte stärken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 3. Juli 2015

Arbeitsgruppe: Gesundheit

E-Health-Gesetz soll Patientenrechte stärken


Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin;
Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter

Mit dem E-Health-Gesetz sollen endlich die Vorteile der Digitalisierung des Gesundheitswesens bei den Versicherten ankommen. Das Gesetz sieht vor, Patientinnen und Patienten im Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten zu stärken. In Zukunft wird es einen Notfalldatensatz und einen Medikationsplan geben. Ob und wie diese Informationen vom Arzt erstellt werden, entscheiden die Versicherten. Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag am heutigen Freitag ist die Diskussion über die Details des Gesetzes eröffnet.

"Wir begrüßen die Initiative zum E-Health-Gesetz ausdrücklich. Schon im Koalitionsvertrag haben wir uns zu einer Förderung der Telemedizin bekannt. Jetzt werden wir mit vereinten Kräften an konkreten Verbesserungen für den Versicherten arbeiten, vor allem im Hinblick auf Zugang und Hoheit über seine eigenen Daten.

Eine sinnvolle Neuerung im Gesetz ist der Medikationsplan: Momentan ist vorgesehen, dass Versicherte, die mindestens drei Medikamente gleichzeitig einnehmen, Anspruch auf einen solchen Plan haben. Er listet die Arzneimittel und Einnahmevorschriften auf. Alle, die an der Behandlung beteiligt sind, also Ärzte, Apotheker und Pfleger sollen die elektronische Version des Plans mit Einverständnis des Versicherten einsehen können. So verfügen sie über die nötigen Informationen, um teure Doppelmedikationen und ungewollte, gefährliche Wechselwirkungen für den Patienten zu vermeiden.

Das Gesetz soll dem Aufbau der Telematikinfrastruktur, der einzigen Datenbahnautobahn des deutschen Gesundheitswesens, neuen Schub verleihen. Dafür ist es wichtig, dass wir klare Fristen setzen. Werden diese nicht eingehalten, sollen Konsequenzen folgen. Diese Datenautobahn erfüllt höchste Sicherheitsstandards, damit darüber in Zukunft sensible Patientendaten verschickt werden können. So kann zum Beispiel ein Arzt Röntgenbilder unkompliziert an seinen Kollegen versenden, um sich eine zweite Meinung einzuholen.

Wir starten jetzt mit Elan in die parlamentarischen Beratungen. Das E-Health-Gesetz hat viel Potential. Wir sind davon überzeugt, dass wir ihm noch mehr Dynamik und Schwung verleihen können."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 530 vom 3. Juli 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2015

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