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EUROPA/1187: EU-Staaten müssen Menschenrechte der Bootsflüchtlinge achten


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. Februar 2012

AG Angelegenheiten der Europäischen Union

EU-Staaten müssen Menschenrechte der Bootsflüchtlinge achten


Zum Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über die Unrechtmäßigkeit der Zurückweisung von Bootsflüchtlingen nach Libyen erklärt die zuständige Berichterstatterin im EU-Ausschuß Kerstin Griese:

Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofes, daß die Staaten der Europäischen Union dafür sorgen müssen, die Menschenrechte der Bootsflüchtlinge zu schützen. Flüchtlinge müssen in jedem Fall die Möglichkeit haben, Asyl in der EU zu beantragen. Es ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, daß Bootsflüchtlinge auf hoher See abgefangen und in Flüchtlingslager gebracht werden, in denen menschenunwürdige Bedingungen herrschen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich innerhalb der EU dafür einzusetzen, daß das Gemeinsame Europäische Asylsystem Regelungen enthält, die den Bootsflüchtlingen einen Anspruch auf ein Asylverfahren in der EU gewährleisten.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gab am Donnerstag 24 Menschen aus Somalia und Eritrea recht, die im Mai 2009 von Libyen aus versucht hatten, Italien zu erreichen. In internationalem Gewässer waren sie von der italienischen Küstenwache aufgegriffen und per Militärschiff nach Afrika zurückgebracht worden, ohne daß sie dagegen Einspruch einlegen konnten.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 182 vom 23. Februar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2012