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FINANZEN/1777: Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - Transparenz bei Briefkastenfirmen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. April 2017

Arbeitsgruppe: Finanzen

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz: Transparenz bei Briefkastenfirmen


Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

Mit dem heute im Finanzausschuss abschließend beratenen Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz wird Transparenz bei Briefkastenfirmen geschaffen. Die Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen und Banken mit Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen in Steueroasen werden erweitert. Banken werden strengere Pflichten zur Identifikation ihrer Kunden auferlegt. Das ist ein großer Erfolg.

"Mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz sorgen wir dafür, dass sich Steuerhinterzieher nicht mehr hinter anonymen Briefkastenfirmen verstecken können. Wir ziehen damit die Konsequenzen aus den Panama-Papers, die im April 2016 erstmals das ganze Ausmaß der Steuerhinterziehung und Geldwäsche mit Hilfe von Briefkastenfirmen aufgedeckt haben.

Die Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen werden erweitert. Künftig muss der Erwerb von direkten und indirekten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften angezeigt werden. Banken müssen mitteilen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen vermitteln.

Die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden werden verbessert. Das steuerliche Bankgeheimnis wird aufgehoben. Die Möglichkeiten des Kontenabrufs werden ausgebaut. Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen wird in den Katalog der schweren Steuerhinterziehung aufgenommen. Dadurch verlängert sich die Verjährungsfrist auf zehn Jahre.

Den Banken werden strengere Pflichten zur Identifikation ihrer Kunden auferlegt. Diese Pflichten erstrecken sich nicht mehr nur auf Kontoinhaber und Verfügungsberechtigte, sondern auch auf die oftmals im Hintergrund stehenden wirtschaftlich Berechtigten. Neben Namen, Anschrift und Geburtsdatum muss nun auch die steuerliche Identifikationsnummer festgestellt werden. Dies erleichtert Kontoabfragen durch die Finanzbehörden. Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion wurde das Gesetz ergänzt um eine Meldepflicht der Banken über Konten ohne eindeutige Identifikationsmerkmale.

Um Alltagsgeschäfte nicht unnötig zu belasten, haben wir Kreditkonten für Verbraucherkredite bis zu 12.000 Euro von der Pflicht zur Erhebung der steuerlichen Identifikationsnummer ausgenommen."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 220 vom 26. April 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2017

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