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FINANZEN/1734: Cum/Ex-Geschäfte - angebliche Gesetzeslücke ist eine Erfindung der Banken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 7. September 2016

Arbeitsgruppe: zum 4. Untersuchungsausschuss (Cum-Ex)

Cum/Ex-Geschäfte: angebliche Gesetzeslücke ist eine Erfindung der Banken


Andreas Schwarz, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im 4. Untersuchungsausschuss:

In einem umfassenden Gutachten für den 4. Untersuchungsausschuss erläutert Prof. Dr. Christoph Spengel, warum die Cum/Ex-Geschäfte Steuerhinterziehung waren. Er bestätigt damit nachdrücklich die rechtliche Beurteilung der SPD-Bundestagsfraktion.

"Die Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen, deren einziges Ziel darin bestand, Kapitalertragsteuer mehrfach anrechnen oder erstatten zu lassen, waren immer rechtswidrig. Die maßgeblichen Bestimmungen, die nur eine Anrechnung bzw. Erstattung zuvor gezahlter Steuer erlauben, wurden nie geändert. Diese Geschäfte waren keine legale Steuergestaltung, sondern Steuerhinterziehung. Die Akteure konnten nicht davon ausgehen, dass der Gesetzgeber eine Erstattung nicht erhobener Steuer beabsichtigte. Die Banken haften für Steuerschäden, die aus unrichtigen Steuerbescheinigungen resultierten. Vor deren Ausstellung hätten sie prüfen müssen, ob es sich um Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen handelte. Das Verhalten der Jahresabschlussprüfer der Banken ist fragwürdig. Trotz des Haftungsrisikos wegen der fehlerhaften Steuerbescheinigungen versäumten sie es, auf Rückstellungen der Depotbanken zu beharren. Auch die hohen Dividendenkompensationszahlungen der Leerverkäuferbanken thematisierten sie nicht.

Die angebliche Gesetzeslücke ist eine Erfindung der Berater und der einschlägig im Bereich der Cum-/Ex-Akteure anzusiedelnden Veröffentlichungen. Fast alle diesbezüglichen Texte erschienen erst, nachdem die Geschäfte wegen der Rechtsänderungen unrentabel wurden. Die Akten des Untersuchungsausschusses enthalten Hinweise darauf, dass einige dieser Aufsätze gezielt zur Beeinflussung der Rechtsprechung in Auftrag gegeben wurden. Die Strafverfolgungsbehörden müssen die strafrechtliche Verantwortung für die Cum/Ex-Geschäfte klären. Dies betrifft neben den Steuerpflichtigen auch die Initiatoren, die Berater und die Banken. Mit der Rolle der letztgenannten Akteure wird sich der Untersuchungsausschuss in den kommenden Sitzungen intensiv beschäftigen. Rechts- und Steuerberater vermarkteten die rechtswidrigen Steuermodelle, ihnen nahestehende Wissenschaftler bemühten sich nachträglich um eine Legitimation. Gemeinsam sorgten sie dafür, dass die Ursachen, die Abläufe und das Ausmaß der rechtswidrigen Cum/Ex-Geschäfte jahrelang verschleiert blieben."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 514 vom 7. September 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. September 2016

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