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FINANZEN/1715: Untersuchungsausschuss "Cum-Ex" - Die Gier war größer als die Rechtstreue


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. April 2016

Arbeitsgruppe: zum 4. Untersuchungsausschuss (Cum-Ex)

Die Gier war größer als die Rechtstreue


Andreas Schwarz, Sprecher des 4. Untersuchungsausschusses "Cum/Ex":

Mit der heutigen Sachverständigenanhörung haben wir eine gute Grundlage für die Beweisaufnahme des 4. Untersuchungsschusses gelegt. Wir sehen unsere zentralen Rechtsauffassungen zu den sogenannten Cum/Ex-Geschäften durch die Anhörung auf ganzer Linie bestätigt.

"Das durch scheinbar gewiefte - aber teuer bezahlte - Berater entwickelte Modell zur Steuervermeidung war von Beginn an rechtswidrig. Zumindest der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung dürfte in den allermeisten Fällen erfüllt sein. Die Anhörung hat eindeutig ergeben, dass das Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1999 zu Cum/Ex-Geschäften in der Variante Inhaberkauf, auf das man sich meinte berufen zu können, gerade keine Wirkungen für die hier in Rede stehenden Cum/Ex-Geschäfte im Bereich von Leerverkäufen entfalten kann. Das musste allen Beteiligten, die damals mit viel Mühe solch abwegige rechtliche Konstruktionen zum Steuerbetrug entwickelt haben, eigentlich bewusst gewesen sein.

Hier war die Gier offensichtlich größer als die Rechtstreue. Festzuhalten ist: Es gibt keinen Anspruch auf Anrechnung oder Erstattung einer Steuervorauszahlung, die tatsächlich nie geleistet wurde.

Die Sachverständigen haben heute auch noch einmal eindeutig klargestellt, dass die Depotbanken als Verwaltungsgehilfen des Fiskus entsprechende Bescheinigungen niemals hätten ausstellen dürfen, weil die bescheinigten Steuerzahlungen tatsächlich nie erfolgt sind. Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes (Paragraph 36 Abs. 2 Nr. 2). Diese Banken haften nach Paragraph 45a Absatz 7 auch für die Konsequenzen ihrer falschen Bescheinigungen.

Dass diese bewusst verschleierten Geschäfte durch den Gesetzgeber vor 2012 nicht detaillierter geregelt und durch die Finanzverwaltung nicht früher konsequent verfolgt wurden, macht die Steuerhinterziehung noch lange nicht legal. Ein Ladendiebstahl bleibt ein Diebstahl, auch wenn nicht auf jedem Regal ausdrücklich steht 'Diebstahl verboten' oder der Dieb nicht vom Ladendetektiv jedes Mal auf frischer Tat ertappt wird.

Die Anhörung hat das von vornherein wackelige Kartenhaus skrupelloser Finanzmarktakteure, die mit fadenscheinigen Argumenten versuchen, Steuerhinterziehungen zu verschleiern, in sich zusammenfallen lassen. Wir sind uns sicher, dass wir in der weiteren Beweisaufnahme noch mehr über die fragwürdigen Methoden der Finanzmarktindustrie und die Genese der Cum/Ex-Geschäfte erfahren werden."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 215 vom 14. April 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2016

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