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FINANZEN/1664: Verbraucherschutz für Kleinanleger stärken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. April 2015

Arbeitsgruppe: Finanzen

SPD stärkt den Verbraucherschutz für Kleinanleger


Carsten Sieling, zuständiger Berichterstatter;
Christian Petry, zuständiger Berichterstatter:

Heute hat der Deutsche Bundestag in zweite rund dritter Lesung das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz hat einen klaren Kompass: Verbraucher schützen und vielfältiges soziales Engagement in Deutschland stärken.

"Heute ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz in Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich das Ziel gesetzt, den finanziellen Verbraucherschutz in Deutschland systematisch und nachhaltig zu stärken. Mit der heutigen Verabschiedung des Kleinanlegerschutzgesetzes machen wir dafür einen weiteren wichtigen Schritt.

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz bekommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstmals ein Mandat für den kollektiven Verbraucherschutz. Damit kann sie gezielt Missstände auf dem Markt bekämpfen. Zugleich erhält die BaFin auch die Befugnis, den Vertrieb von unseriösen Finanzprodukten zu beschränken oder das Produkt ganz zu verbieten.

Nachrangdarlehen und Beteiligungsdarlehen werden künftig als Vermögensanlagen definiert und fallen damit unter die Regelungen des Vermögensanlagengesetzes. Damit schließen wir bestehende Regelungslücken und stärken die Transparenz für Privatanleger umfassend.

Das Gesetz erfasst viele gemeinnützige, soziale und genossenschaftliche Projekte, wie Dorfläden, KiTas oder Wohnprojekte, die zu ihrer Finanzierung oftmals Darlehen annehmen. Dieses wichtige und vielfältige gesellschaftliche Engagement, für das wir im besonderen Maße eintreten, muss weiterhin erhalten bleiben. Deshalb haben wir im Gesetzgebungsprozess noch Verbesserungen mit Augenmaß für diese Projekte am Gesetzentwurf durchgesetzt.

Im gleichen Zuge wird der Verbraucherschutz gestärkt. Es gilt künftig ein generelles Provisionsverbot bei dem Vertrieb von Vermögensanlagen von genossenschaftlichen, gemeinnützigen und sozialen Projekten. Außerdem haben Privatanleger künftig ein 14-tägiges Widerrufsrecht, um ihre Anlageentscheidung überdenken zu können. Schließlich wurde der verpflichtende Warnhinweis bei der Werbung für Vermögensanlagen verschärft.

Das Kleinanlegerschutzgesetz stellt die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes auf eine neue Grundlage. Wir halten Wort mit dem Ziel, dass wir nach der Finanzmarktkrise klar formuliert haben: Kein Markt, kein Produkt und kein Akteur dürfen unreguliert bleiben."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 328 vom 23. April 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2015

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