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FINANZEN/1553: Bundesfinanzdirektion bestätigt - alles nach Recht und Gesetz im Fall Matthias Machnig


SPD-Pressemitteilung vom 15. September 2013

Matthias Machnig: Bundesfinanzdirektion bestätigt - alles nach Recht und Gesetz



Zum heutigen SPIEGEL-Bericht erklärt Thüringens Wirtschaftsminister und Mitglied im Kompetenzteam Matthias Machnig:

In Wahlkampfzeiten ist man sich offensichtlich für nichts zu schade. Das gilt auch für den SPIEGEL. Der SPIEGEL-Artikel nimmt trotz besseren Wissens Fakten nicht zu Kenntnis oder stellt sie bewusst in einen falschen Zusammenhang. Offenbar muss man sich in Wahlkampfzeiten inzwischen auch dann rechtfertigen, wenn man sich nach Recht und Gesetz verhalten hat.

Das Schreiben der Bundesfinanzdirektion, das an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig lässt, liegt dem SPIEGEL vor.

Zu den Fakten:

1. Vor meiner Zeit als Wirtschaftsminister in Thüringen war ich fünf Jahre lang Staatssekretär im Bund. Nach dem Regierungswechsel im Bund 2009 bin ich auf Antrag des neuen Bundesumweltministers Röttgen in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Die Entlassung ist vom Bundeskabinett beschlossen und die Entlassungsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden.

2. Staatssekretären und politischen Beamten stehen nach ihrer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand rechtlich bestimmte Versorgungsansprüche zu. Das ergibt sich aus dem Bundesbesoldungs- und Bundesversorgungsgesetz und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Jetzt so zu tun, als sei das in irgendeiner Weise neu oder außergewöhnlich, ist Heuchelei.

3. Die Versorgungsansprüche werden von der Bundesfinanzdirektion ausschließlich auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze unabhängig festgestellt. Darauf hat niemand, der Versorgungsansprüche hat, einen Einfluss. Die Bundesfinanzdirektion hat bestätigt, dass die Ansprüche aus meiner Tätigkeit als beamteter Staatssekretär auf der Grundlage des geltenden Rechts mit den Bezügen aus der Ministertätigkeit verrechnet worden sind. Die zuständigen Stellen im Bund und in Thüringen waren und sind immer informiert gewesen.

4. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2011 in einem ganz anderen Fall die gültige Anrechnungspraxis überprüft. Im Ergebnis wurde eine höhere Anrechnung von Bezügen bei ehemaligen Staatssekretären und politischen Beamten, die später wieder im öffentlichen Dienst tätig sind, festgelegt.

5. Auf unsere Anfrage hat die Bundesfinanzdirektion festgestellt, dass sich "alle Verfahrensbeteiligten entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage/Rechtsauffassung" verhalten haben.

6. Die Zahlen, die der SPIEGEL nennt, sind keine Zahlen der Bundesfinanzdirektion, die als unabhängige Behörde die Ansprüche berechnet.

Darüber hinaus stellen wir fest:

Jedweder Vergleich mit dem Fall Zimmermann in Thüringen entspricht nicht den Tatsachen. Alle zuständigen Stellen haben die Rechtmäßigkeit der Ansprüche bestätigt. Im Fall Zimmermann hat selbst die Thüringer Staatskanzlei rechtliche Zweifel vorgetragen, ob eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zulässig ist. Dies ist auch der Grund, warum der Verdacht der Untreue gegen die Ministerpräsidentin vorliegt und die Immunität von Frau Lieberknecht aufgehoben worden ist. Der Vorwurf der "arglistigen Täuschung" bezog sich darauf, dass die einschlägigen Vermerke, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand enthalten, dem Thüringischen Landeskabinett nicht vorgelegt worden sind.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 543/13 vom 15. September 2013
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2013