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FINANZEN/1527: Eingetragene Lebenspartner - 12 Jahre Warten auf Gleichstellung im Einkommensteuerrecht


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. Juni 2013

Arbeitsgruppe: Finanzen

Eingetragene Lebenspartner: 12 Jahre Warten auf Gleichstellung im Einkommensteuerrecht



Zur abschließenden Beratung des Deutschen Bundestages über die Gesetzentwürfe zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen im Einkommensteuerrecht erklärt die stellvertretende finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Ingrid Arndt-Brauer: Fast zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftgesetzes zum 1. August 2001 beschloss der Deutsche Bundestag gestern die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen im Einkommensteuerrecht. Das war das vorletzte Kapitel im langjährigen Ringen der SPD um den Abbau der steuerlichen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare. Am 10. November 2000 hatte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bereits die steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner beschlossen. Jedoch scheiterte das Inkrafttreten des sogenannten Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetzes damals an der Ablehnung der schwarz-gelb regierten Länder im Bundesrat. Daher mussten die Betroffenen ihr Recht beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einklagen - für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Grunderwerbsteuer und nun auch für die Einkommensteuer. Konsequent sprach das höchste deutsche Gericht den eingetragenen Lebenspartnern die Vorteile zu, die ihnen angesichts der rechtlich verbindlichen Verantwortung, die sie für ihren Partner übernehmen, nach unserer Überzeugung selbstverständlich zustehen. Es ist inakzeptabel, dass Lebenspartner beispielsweise bei Langzeitarbeitslosigkeit den Unterhalt für den Partner aufbringen müssen, aber das Ehegattensplitting bislang nicht in Anspruch nehmen durften. Der gestern beschlossene Gesetzentwurf der Koalition ist nicht der Einsicht der Unionspolitiker in die gesellschaftliche Realität in Deutschland geschuldet. Die Rechtsänderung ist allein der nochmaligen Feststellung des BVerfG zu verdanken, dass die seit August 2001 bestehende steuerliche Diskriminierung der Lebenspartnerschaften verfassungswidrig ist. Angesichts dessen bedauern wir, dass CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf der SPD ablehnten, der eine Anwendung der Neuregelungen auf Antrag der Betroffenen auch in bereits bestandskräftig abgeschlossenen Steuerfällen vorsah. So hätten auch die Steuerpflichtigen von der Forderung des BVerfG zur rückwirkenden Korrektur profitiert, die - womöglich, weil schlecht beraten - nicht jahrelang Rechtsmittel gegen die Steuerbescheide einlegten. Im Finanzausschuss kündigte die Bundesregierung an, nunmehr die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im gesamten übrigen Steuerrecht vorzubereiten. Dieses letzte Kapitel der Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung wird eine der ersten Aufgaben des neuen Deutschen Bundestages werden.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 824 vom 28. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2013