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ARBEIT/1103: Endlich - Ende der "Generation Praktikum"


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. August 2014

Arbeitsgruppen: Arbeit und Soziales, Bildung und Forschung

Endlich: Ende der "Generation Praktikum"



Markus Paschke, zuständiger Berichterstatter;
Martin Rabanus, zuständiger Berichterstatter:

Gute Nachrichten für alle Berufseinsteiger: In der hitzigen Debatte um den Mindestlohn wurde auch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Praktikantinnen und Praktikanten geschaffen. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist nun sichergestellt, dass ab dem 1. Januar 2015 auch freiwilligen Praktika nach einem Studien- oder Berufsabschluss unter den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro fallen und verbindliche Qualitätsstandards erfüllen müssen. Die Zeiten, in denen Praktikantinnen und Praktikanten als billiger Ersatz für Arbeitskräfte ausgenutzt wurden, sind damit vorbei. Unsere Devise ist: "Faire Regeln für Faire Praktika."

"Lange haben wir gegen die Ausnutzung von Praktikantinnen und Praktikanten gekämpft - und nun ist es uns endlich gelungen, der Ausbeutung junger und hochqualifizierter Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung oder einen Studiums einen Riegel vorzuschieben. Die Berufseinsteiger werden künftig nach Tarif - und wenn es keinen gibt - mit Mindestlohn bezahlt. So eröffnen wir Perspektiven für junge Menschen und einen guten und fairen Berufseinstieg.

Ein besonders großer Durchbruch in der Debatte um Praktika ist uns auch durch die Einführung von verbindlichen Qualitätsstandards gelungen, an die sich fortan alle Arbeitgeber halten müssen. Jeder Arbeitgeber, der einen Praktikanten bzw. eine Praktikantin einstellt, hat mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unverzüglich nach Abschluss des Praktikantenvertrages die wesentlichen Vertragsbedingungen in schriftlicher Form niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Praktikanten auszuhändigen. In dem Praktikumsvertrag sind die Namen beider Vertragsparteien, die konkreten Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer des Praktikums, die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Zahlung und die Höhe der Vergütung sowie die Dauer des Urlaubs festzuhalten.

Mit den Qualitätsverbesserungen, für die wir uns eingesetzt haben, haben wir die Rechte der Praktikantinnen und Praktikanten eindeutig gestärkt. So gewährleisten wir auch, dass Praktikantinnen und Praktikanten nicht als billige Arbeitskräfte eingestellt werden, sondern das Lernziel im Vordergrund steht - und zwar für beide Seiten.

Dies gilt ganz besonders für die nach Ausbildungs- oder Studienordnung verbindlichen ausbildungs- und studienbegleitenden aber auch freiwilligen, Praktika. Bei einer Dauer von bis zu drei Monaten werden diese Praktika nach dem Berufsbildungsgesetz vergütet. Überschreitet die Dauer den Zeitraum von drei Monaten, so ist zukünftig der Mindestlohn zu zahlen. Wir machen damit klar: Der Ausbildungscharakter soll und muss im Vordergrund stehen. Mit der Dauer von drei Monaten wird zudem gewährleistet, dass sich die jungen Menschen einen tieferen Einblick in das Berufsleben verschaffen können. Freiwillige Praktika sind keine Arbeitsverhältnisse, sondern dienen der Ausbildung - so ist es jetzt auch im Gesetz klargestellt. Damit ist es gelungen, eine gute und vor allem ausgewogene Lösung für alle Beteiligten zu schaffen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 493 vom 8. August 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. August 2014