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ARBEIT/1090: Erstmals bundesweiter Mindestlohn in der Fleischwirtschaft in Sicht


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 3. April 2014

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Erstmals bundesweiter Mindestlohn in der Fleischwirtschaft in Sicht



Katja Mast, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin,
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestag debattiert heute in der 1. Lesung über die Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Für die rund 100.000 Beschäftigen der Fleischindustrie wird nach dem Gesetzgebungsverfahren ab dem 1. Juli 2014 ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn gelten. Damit wird einmal mehr deutlich: Das Tarifpaket mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn hat Gutes in Gang gesetzt.

"Mit der Aufnahme der Fleischindustrie in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes schaffen wir die Basis, den zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften neu abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrag auf alle Beschäftigten dieser Branche zu erstrecken. Das wollen wir jetzt so schnell wie möglich erreichen, damit schon bald rund 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen angemessenen Lohn erhalten - und zwar noch vor der Einführung eines von der SPD durchgesetzten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015. Damit zeigt sich: Die Aussicht auf den allgemeinen Mindestlohn ab 2015 hat Gutes in Gang gesetzt.

Mit der Aufnahme der Fleischwirtschaft ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz kann der Anfang Januar vereinbarte Mindestlohn in der deutschen Fleischindustrie für alle Arbeitnehmer umgesetzt werden - unabhängig davon, ob es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Der neue Mindestlohntarifvertrag über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gilt gerade auch für aus dem europäischen Ausland stammende Beschäftigte aus Werkvertragsunternehmen, die häufig in dieser Branche arbeiten."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 187 vom 3. April 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2014