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BILDUNG/1147: Arbeitszeugnis und Händedruck reichen nicht zum Lebensunterhalt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. Juni 2014

Arbeitsgruppe: Bildung und Forschung

Arbeitszeugnis und Händedruck reichen nicht zum Lebensunterhalt



Martin Rabanus, zuständiger Berichterstatter:

Nach dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles gilt für alle freiwilligen Praktika, die länger als sechs Wochen dauern, der Mindestlohn von 8,50 Euro. Schul- und Pflichtpraktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung sind davon ausgenommen. Aus der Wirtschaft regt sich Widerstand gegen diese Regelung, da dies dazu führen würde, dass Unternehmen - insbesondere nach Studienabschluss und als Einstieg in das Berufsleben - keine Praktika mehr anböten. Diese Argumentation verleiht Arbeit keinen angemessenen Wert und steht im Widerspruch zur tatsächlich bestehenden Praxis 'Generation Praktikum'.

"Der flächendeckende Mindestlohn in Deutschland sichert eine angemessene Wertschätzung von Arbeit. Dies muss auch für Studierende gelten, die ein freiwilliges Praktikum von mehr als sechs Wochen Dauer absolvieren. Ein Arbeitszeugnis und ein dankender Händedruck reichen nicht aus, um einen Lebensunterhalt zu bestreiten - insbesondere weil Vollzeit-Praktika keine Zeit zum Jobben übrig lassen. Darüber hinaus leisten Praktikantinnen und Praktikanten qualitativ hochwertige Arbeit, die vom Arbeitnehmer auch entsprechend gewürdigt werden muss.

Die gängige Praxis Berufseinstiege über Praktika möglich zu machen, ist dabei grundsätzlich fragwürdig. Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger leisten gute Arbeit, trotz einer Einarbeitungsphase, die jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer zusteht. Faire Entlohnung ist zu jedem Zeitpunkt der Karriere gerechtfertigt. Gute Arbeitsbedingungen und Löhne motivieren zu guten Leistungen und erhöhen die Bindung an Unternehmen.

Die Wirtschaft sollte ihren Widerstand aufgeben, denn der Mindestlohn ist für jede und jeden gut und gerechtfertigt - auch für Studierende und Berufseinsteiger."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 373 vom 13. Juni 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2014